Endverkaufspreise sollen mit den Lieferanten festgesetzt worden sein.
Die Ermittlungen der Bundeswettbewerbbehörde (BWB) halten weiterhin die Lebensmittelbranche in Atem. Die BWB hat am 29. November 2013 und am 16. Dezember 2013 gegen Unternehmen der Spar-Gruppe zwei Bußgeldanträge beim Kartellgericht Wien wegen Verstößen gegen das Kartellverbot eingebracht, teilte die Behörde am Freitag mit.
Die Höhe des beantragten Bußgeldes wollte die BWB auf APA-Anfrage nicht kommentieren. "Nach Auswertung umfangreicher Beweismittel hat sich der begründete Verdacht erhärtet, dass die Endverkaufspreise für verschiedene Produktgruppen (z. B. Molkereiprodukte, Bier) zwischen Unternehmen der Spar-Gruppe und Lieferanten durch Vereinbarungen und/oder abgestimmten Verhaltensweisen direkt und indirekt festgesetzt wurden", heißt es in der Mitteilung. Die vertikalen Preisbindungen seien "auch durch (indirekte) horizontale Abstimmungen ergänzt" worden.
Im Jänner und Februar 2013 hatten die Wettbewerbshüter acht Tage lang die Spar-Konzernfiliale in Salzburg durchsucht und im August auch der Kärntner Spar-Regionalzentrale einen Besuch abgestattet. Spar und die BWB haben sich in der Vergangenheit einen medialen Schlagabtausch geliefert. Spar fühlt sich von den Wettbewerbshütern wegen des Verdachts von Preisabsprachen zu Unrecht verfolgt und mittels Spionagesoftware sogar kurzfristig überwacht.
Bei den seit über zwei Jahren laufenden Ermittlungen der Wettbewerbshüter im Lebensmitteleinzelhandel und in der Nahrungsmittelbranche musste bisher Rewe (u. a. Billa, Merkur) eine Strafe von 20,8 Mio. Euro zahlen, Berglandmilch (Schärdinger, Tirol Milch) rund 1,1 Mio. Euro, die Brau-Union, Ottakringer, Stiegl auch 1,1 Mio. Euro, Kärntnermilch 375.000 Euro, Emmi rund 210.000 Euro und die Vorarlberger Mühlen- und Mischfutterwerke 58.500 Euro.