Ministerrat

Regierung verbilligt GmbH-Gründung

20.05.2013

Mindeststammkapital sinkt von 35.000 auf 10.000 Euro.

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Die Bundesregierung will die Gründung einer GmbH verbilligen. Daher wird sie im morgigen Ministerrat vorschlagen, künftig das Mindeststammkapital von 35.000 Euro auf 10.000 Euro zu senken, damit fällt die Bareinzahlung von 17.500 auf 5.000 Euro. Auch muss die Ersteintragung dann nicht mehr in der Wiener Zeitung sondern nur in der Ediktsdatei bekannt gegeben werden, was 150 Euro einsparen soll.

Im EU-Schnitt brauche eine GmbH nur etwa 8.000 Euro Stammkapital, in Deutschland sei eine Gründung schon mit 1 Euro möglich. Die meisten neuen Firmen seien im Dienstleistungsbereich tätig und brauchten weniger Kapital. Außerdem habe sich gezeigt, dass das Mindeststammkapital im Krisenfall ohnehin meist nicht mehr zur Verfügung stehe, argumentiert das Justizministerium diesen Schritt.

Parallel zum Stammkapital sinken auch die Kosten für die Körperschaftssteuer von bisher mindestens 1.750 Euro auf mindestens 500 Euro im Jahr und die Notars- bzw. Rechtsanwaltskosten werden etwa halbiert. Für bestimmte Einpersonen-Gesellschaften soll die notarielle Gründung mit einer Mustersatzung bereits um rund 45 Euro möglich sein - das bringe eine Ersparnis von 1.100 Euro.

Auch schon bestehende GmbHs dürfen ihr Stammkapital auf 10.000 Euro absenken. Abgesehen von der niedrigeren Stammkapitalanforderung sollen die rechtlichen Regelungen für GmbHs unverändert bleiben.

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