Republik drohen Klagen durch Meinl-Geschädigte
22.10.2009
In der Meinl-Affaire prüft das Wiener Landesgericht für Zilvilrechtssachen die Rolle von FMA und Staatsanwaltschaft.
Laut "Format" seien behördliche Schlamperei und Untätigkeit mitverantwortlich für den von MEL-Aktionären erlittenen Schaden, so der Vorwurf.
Die Republik Österreich müsste bei Schadenersatzklagen für die staatlichen Organe FMA und Staatsanwaltschaft geradestehen. Der Perger Rechtsanwalt Michael Poduschka hat laut "Format" eine 15-seitige Amtshaftungsklage eingebracht.
"Die Staatsanwaltschaft Wien hat keinem einzigen Geschädigten bis zum Tag der Hauptversammlung der MEL auf Jersey (16.Juli 2008) Akteneinsicht in den Endbericht der Nationalbank sowie den Bericht der Finanzmarktaufsicht gewährt", heißt es laut "Format" in der Klagsschrift.
Viel zu lang getrödelt hat auch die FMA, so der Grazer Rechtsanwalt Harald Christandl. Christandl hat im Namen vermeintlich geschädigter MEL-Anleger eine Amtshaftungsklage wegen "multiplen Fehlverhaltens der staatlichen Aufsichtsbehörde FMA" eingebracht.
"Die Aufsichtsorgane haben keinerlei schadensverhindernde Maßnahmen ergriffen, um die rechtswidrige Werbelinie, welche nicht den österreichischen Kapitalmarktprospekten und der Mündelsicherheit entspricht, zu unterbinden", heißt es.
Die Finanzprokuratur als Vertreter der Republik bestreitet das Klagebegehren. "Entgegen den pauschalen und unsubstantiierten Klagsbehauptungen wurde die Aufsicht über MEL stets mit der gebotenen Sorgfaltspflicht ausgeübt", so laut "Format" in der neunseitigen Klagebeantwortung der Finanzprokuratur.