Die Mitte 2012 vollzogene Übertragung des AUA-Flugbetriebs auf die günstiger operierende Tochter Tyrolean ist für das Erstinstanzgericht nichtig. Das Arbeits- und Sozialgericht Wien hat in einem am Montag zugestellten Urteil die Praxis des Betriebsübergangs in Frage gestellt. Der Spruch ist nicht rechtskräftig. Die AUA hat noch am Montag Berufung angekündigt. Austrian-Chef Jaan Albrecht äußerte sich in einer Mitteilung "überrascht" über den Richterspruch. Er wolle alle Instanzen ausschöpfen, um den Restrukturierungskurs auch rechtlich abzusichern.
Die Arbeitnehmervertreter hatten gegen den umstrittenen Betriebsübergang geklagt. Mehr als 300 Piloten und Flugbegleiterinnen, die nicht auf "Tyrolean"-Bedingungen wechseln wollten, haben das Unternehmen voriges Jahr verlassen.
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