Luxusjacht-Verkauf

Scheichs haben jetzt Klage gegen Benko eingereicht

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Mubadala, der Staatsfond aus den Vereinigten Arabischen Emiraten, klagt Benko aufgrund von "Verschleuderung von Vermögenswerten".

Auch wenn René Benkos (47) Signa in Österreich ansässig war, empfing er wichtige Geschäftspartner und Investoren häufig auf seiner Mittelmeer-Jacht "Roma". Heute kann jeder, der möchte, das Luxus-Schiff beim Jachtverleih SNS für 400.000 Euro in der Woche mieten und von der 27 Meter langen Rutsche darauf ins kühle Meer schnellen.

Roma
© SNSYacht Charter
× Roma
 

In Benkos Besitz ist die "Roma" heute freilich nicht mehr, die Laura Privatstiftung des einstigen Milliardärs aus Tirol musste das Schiff ob der finanziellen Krise für 25 Millionen Euro verkaufen. Dabei stellt sich vielen die Frage, ob der Verkaufspreis nicht weit unter dem eigentlich Wert lag.

Roma
© SNSYacht Charter
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Staatsfond Mubadala mit ICC-Klage

Ein Gläubiger dürfte sich am "Billig-Verkauf" besonders stoßen, nämlich der Staatsfonds Mubadala aus den Vereinigten Arabischen Emiraten. Dieser sehe darin ein weiteres Beispiel für die "Verschleuderung von Vermögenswerten" durch René Benko und sein Firmenimperium. Nun hat Mubadala Klage bei der International Chamber of Commerce (ICC) in Paris eingereicht. Das geht aus einem Bericht des "Manager Magazins" hervor.

In einem 39-seitigen Antrag fordert der Staatsfonds das Einfrieren von Benkos Vermögenswerten, um seine Forderungen in Höhe von mehr als 750 Millionen Euro zu sichern. Mubadala  behauptet, dass Benko seit 2019 über dreistellige Millionensummen von arabischen Geldgebern aufgenommen habe - seine vertraglichen Verpflichtungen seien jedoch systematisch unerfüllt geblieben.

Die Vorwürfe richten sich nicht nur gegen Benko selbst, sondern auch gegen neun Gesellschaften und Stiftungen aus dem Signa-Imperium. Während Benko zu den laufenden Verfahren noch keine Stellungnahme abgab, bestritt er in der Vergangenheit stets derartige Anschuldigungen. Auch die Laura Privatstiftung wies die Vorwürfe als "unwahr" zurück. Mubadalas juristischer Vorstoß wird indessen als weiterer Versuch angesehen, sich so einen Vorteil gegenüber anderen Gläubigern zu verschaffen zu wollen.

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