Bankgeheimnis
Schweiz wird sich anpassen müssen
11.04.2013
Aber nur steuerliche Auswirkungen durch automatischen Datenaustausch.
Die Schweiz hat nach Ansicht des Genfer Bankenrechtsprofessors Luc Thévenoz mittelfristig wenig Chancen, sich den Regeln des automatischen Informationsaustausches entziehen zu können. Dies sei aber nicht gleichzusetzen mit dem Ende des Bankgeheimnisses. Laut Thévenoz verschwände mit der automatischen Übermittlung von Datenauskünften nur die steuerliche Dimension des Bankgeheimnisses. Beim Schutz der Privatsphäre bleibe das Bankgeheimnis bestehen, sagte der Wissenschaftler am Donnerstag dem Westschweizer Radio RTS.
Dort brauche es weiter einen richterlichen Beschluss, um an Daten heranzukommen. Abgesehen davon habe die Schweiz aber nur wenige Möglichkeiten, internationalen Bestimmungen auszuweichen. Der Prozess, in dem die Schweiz den automatischen Informationsaustausch übernimmt, könnte laut Thévenoz weniger als ein Jahr andauern.
Die EU könnte ihre Steuerrichtlinien bald konkretisieren, sagte Experte Thévenoz. Die Frage sei dann, wie und auf welche Weise sich dies auf die Verhandlungen mit der Schweiz auswirken werde.
Die Abgeltungsteuerabkommen, welche die Schweiz mit Großbritannien und Österreich abgeschlossen hat, könnten laut Thévenoz noch eine Weile Bestand haben. "Die Kunden haben die Wahl zwischen dem automatischen Informationsaustausch oder einer anonymen Steuerabführung." Der Vorteil dabei sei, dass die Situation der britischen und österreichischen Bankkunden in der Schweiz dank der Abgeltungsteuer jener der anderen Steuerpflichtigen angepasst worden sei. "Das ist in Kraft und es gibt keine Probleme mehr."
Ins Blickfeld könnten aber auch Länder wie Singapur geraten. Die Tatsache, dass der der Steuerlüge überführte ehemalige französische Budgetminister Jérôme Cahuzac Gelder von der Schweiz in den asiatischen Stadtstaat verschoben hat, lege solche Schritte nahe, sagte Thévenoz.