Nach dem eingebrachten Insolvenzantrag der Finanzprokuratur als Anwältin der Republik Österreich gegen Signa-Gründer René Benko persönlich ist Dienstagvormittag am Landesgericht Innsbruck die sogenannte Insolvenzeröffnungstagsatzung über die Bühne gegangen.
Nach rund einer Stunde war die nicht-öffentliche Verhandlung bereits wieder zu Ende. Inhaltliche Stellungnahmen gab es danach nicht. Benko selbst musste nicht anwesend sein und war - wie erwartet - auch nicht erschienen.
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Das Landesgericht wollte die Entscheidung zu einem späteren Zeitpunkt medial per Aussendung bekanntgeben. Ob dies noch am Dienstag der Fall sein wird, war vorerst unklar. Weder Insolvenzrichter Hannes Seiser noch die Anwälte Benkos sowie der Vertreter der Finanzprokuratur, Anselm Fuchsbauer, gaben im Anschluss - wie auch zu Beginn der Tagsatzung - Statements ab. Das Medieninteresse am Landesgericht war zwar durchaus vorhanden, aber nicht außergewöhnlich groß, was wohl auch mit dem angenommenen Nicht-Erscheinen Benkos zu tun hatte.
Die Benko-Tagsatzung fand am Innsbrucker Landesgericht statt
In der Tagsatzung sollte die Sachlage bzw. die Vermögenssituation erörtert werden. Die Benko-Seite werde jedenfalls ein Vermögensbekenntnis ablegen, hatte die APA im Vorfeld erfahren. Letztlich muss festgestellt werden, ob tatsächlich Zahlungsunfähigkeit besteht. Sollte diese nicht gegeben sein, wird der Insolvenzantrag abgewiesen. Der Antrag soll sich einerseits unter anderem darauf stützen, dass der Tiroler Investor im Sanierungsverfahren der Holding seiner Verpflichtung zum Einschuss von 3 Mio. Euro nicht zur Gänze nachgekommen sei. Und zum anderen darauf, dass es offene Forderungen der Finanz gegen ihn gebe.
Benko müsse "dem Gericht umgehend bescheinigen, dass nur eine Zahlungsstockung vorliegt", sagte Gerhard Weinhofer, Geschäftsführer des Gläubigerschutzverbandes Creditreform Österreich, dem "Kurier": "Wenn er das nicht kann, muss das Gericht von einer Insolvenz ausgehen."