So stark steigen Gehälter und Beihilfen im kommenden Jahr.
Löhne, Gehälter und Pensionen werden im kommenden Jahr wieder angepasst, Messlatte war wie immer die Inflation des vergangenen Jahres. Und so bewegt sich das Einkommensplus in den meisten großen Branchen um die vier Prozent.
Der neue Kollektivvertrag für den öffentlichen Dienst gilt gleich für die kommenden zwei Jahre: Der Abschluss für das kommende Jahr sieht eine durchschnittliche Erhöhung von 3,5 Prozent mit sozialer Staffelung vor, um mindestens 82,40 Euro und maximal 437,80 Euro. Auch wurde ein Abschluss für 2026 fixiert, wo auf die Inflation, für die der Zeitraum Oktober 2024 bis September 2025 hergenommen wird, noch einmal 0,3 Prozent aufgeschlagen werden. Die Erhöhung gilt ab 1. Jänner für die rund 230.000 Bediensteten der Bundesverwaltung wie auch die Landeslehrerinnen und Landeslehrer.
Handel und Sozialwirtschaft
Die Beschäftigten im Handel erhalten im kommenden Jahr um 3,3 Prozent mehr Gehalt, 2026 soll es um 0,5 Prozent mehr als die rollierende Inflation geben. Allerdings sinkt die Erhöhung 2026 mit steigender Inflation, sollte diese bei 3 Prozent oder darüber liegen, dann wollen die Sozialpartner noch einmal verhandeln. Das Lehrlingsentgelt steigt im 1. Lehrjahr im kommenden Jahr von 880 auf 1.000 Euro. Für die Einigung waren fünf Gesprächsrunden notwendig.
Die IST- und Mindestgehälter der rund 130.000 Beschäftigten der Branche Sozialwirtschaft steigen um 4 Prozent. Auch Zulagen und Zuschläge werden um 4 Prozent angehoben. Der neue Kollektivvertrag gilt ab 1. Jänner 2025. Auch im Rahmenrecht gibt es Neuerungen. Dieselbe Erhöhung erhalten übrigens auch die Bediensteten der kirchlichen Hilfsorganisationen Caritas und Diakonie.
Eisenbahnen und Pensionen
Die rund 55.000 Beschäftigten des Eisenbahnsektors erhalten bereits seit Dezember eine Erhöhung der KV- und Ist-Löhne um 4,1 Prozent. Die Steigerung liegt damit klar über der zugrundegelegten Inflationsrate von 3,5 Prozent. Die Laufzeit des KV-Abkommens beträgt 12 Monate.
Die Pensionen bis zur ASVG-Höchstpension werden 2025 um 4,6 Prozent steigen, was dem gesetzlichen Anpassungsfaktor entspricht. Jene mit einem höheren Bezug erhalten einen Fixbetrag von knapp 279 Euro.
Sozial- und Familienhilfen steigen um 4,6 Prozent
Die Sozial- und Familienleistungen steigen im Jahr 2025 um 4,6 Prozent. Dies entspricht der durchschnittlichen Inflation von August 2023 bis Juli 2024. Betroffen von dieser automatischen Inflationsanpassung sind die Familienbeihilfe, der Kinderabsetzbetrag und der Mehrkindzuschlag, ebenso das Kinderbetreuungsgeld und der Familienzeitbonus. Ebenso angepasst werden Kranken-, Rehabilitations- und Wiedereingliederungsgeld, Umschulungsgeld, Studienbeihilfe und Schülerbeihilfe.
Die automatische Anpassung erfolgt 2025 bereits zum dritten Mal in Folge. Ebenfalls um 4,6 Prozent erhöht werden die Richtsätze für die Sozialhilfe. Für Alleinlebende und Alleinerziehende steigt die Höhe der Sozialhilfe von maximal 1.156 auf 1.209 Euro netto. Für Paare erhöht sich der Maximalbetrag von rund 1.618 auf 1.692 Euro netto. Gewährt werden diese Beträge zwölf Mal jährlich.
Ein Alleinerziehender bzw. eine Alleinerziehende mit zwei Kindern, der bzw. die Teilzeit arbeitet und Sozialhilfe bezieht, profitiert laut Sozialministerium von der Erhöhung der Sozial- und Familienleistungen im kommenden Jahr mit rund 1.100 Euro.
Zuverdienstgrenze für Studierende automatisch erhöht
Erstmals automatisch zu Jahresbeginn an die Inflation angepasst wird die Zuverdienstgrenze für Studierende. 17.212 Euro können sie künftig pro Jahr verdienen, ohne den Anspruch auf die Familienbeihilfe zu verlieren (2024: 16.455 Euro).
Alleinverdienende und Alleinerziehende mit Kindern bis 18 Jahren, die nur über ein geringes Einkommen verfügen, erhalten ab 2025 einen Zuschlag zum Kinderabsetzbetrag - nämlich monatlich 60 Euro pro Kind. Die Geldleistung bedeutet eine Weiterführung der Unterstützungsleistung aus dem Maßnahmenpaket gegen Kinderarmut, diese wird wie die anderen Leistungen ab dem Jahr 2026 jährlich an die Inflation angepasst.