Staat will von Krisenbanken künftig nur gute Teile

26.11.2009

Bei Krisenbanken soll sich der Bund künftig vor teuren und späten Rettungshilfen besser schützen können. Außerdem sollen per Gesetz die Altaktionäre stärker in die Pflicht genommen werden. Erpressen lassen brauchen sich Regierungen und Aufsichten dann nicht mehr, dass ein ganzes Institut zu groß zum Sterben ist.

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Geht es nach der Bankenaufsicht in Österreich - Nationalbank, Finanzmarktaufsicht - so sollen die Behörden weit früher als jetzt die Reißleine ziehen können. Gerät eine Bank in ernste Schieflage, dann soll der Staat künftig nicht mehr wie jetzt gezwungen sein, zum Schutz von Kunden und Einlagen gleich die ganze Bank aufzufangen. Es könnte aufgespaltet, teilverstaatlicht, restrukturiert und teilabgewickelt werden, bevor die ganze Insolvenzmaschinerie zu laufen beginnt.

FMA und Notenbank schwebt vor, im Krisenfall beispielsweise eine sogenannte staatliche "Bridge Bank" zu installieren. In Großbritannien gibt es ein ähnliches Instrument, das dort im Eigentum der Bank of England steht.

In Österreich wird derzeit die Einlagensicherung schon im Fall der Verhängung der Geschäftsaufsicht schlagend, jedenfalls aber im Konkurs. Ab 1.1. gilt der Sparerschutz im Einlagensicherungsfall für 100.000 Euro je Person und Bank.

Faule Papiere und Altlasten einer solchen Krisenbank müssten - so der Wunsch der Aufseher - in einer "Bad Bank" bleiben, und diese bei den Alteigentümern. Diese Bad Bank unter Behördenverwaltung würde in der Folge wahrscheinlich nach allgemeinem Insolvenzrecht abgewickelt.

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