Verbraucherschutz

Strengere Kennzeichnung für Lebensmittel

06.07.2011

Inhaltsstoffe von Produkten müssen bis Ende 2014 besser ausgewiesen werden.

Zur Vollversion des Artikels
© TZ ÖSTERREICH / KERNMAYER
Zur Vollversion des Artikels

Im EU-Parlament sind am Mittwoch strengere Lebensmittelkennzeichnungen beschlossen worden. Mit den neuen Bestimmungen, die noch vom Rat beschlossen werden müssen, sollen Verbraucher künftig mehr Informationen auf Lebensmitteln finden als bisher.

Verpflichtende Angaben
Die Regelung sieht unter anderem vor, dass künftig Nährwerte wie Energie, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Proteine und Salz verpflichtend auf dem Produkt angegeben werden müssen. Auch dürfen in Zukunft keine irreführenden Informationen auf den Produkten angebracht werden.

Herkunft der Produkte
Die Herkunfts-Kennzeichnungspflicht wird auf Frischfleisch von Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel ausgedehnt. Bisher gab es für bestimmte Lebensmittel (Rind, Honig, Olivenöl, frische Früchte und Gemüse) bereits derartige Bestimmungen. Ebenfalls vorgeschrieben wird, dass die Angaben auf den Packungen gut lesbar sein müssen. Gleichzeitig sollen kleine und mittlere Unternehmen vor hohen Kosten geschützt werden: Für nicht vorverpackte Produkte sowie handwerklich hergestellte Lebensmittel sind zahlreiche Ausnahmen vorgesehen. Nicht erfasst von der Kennzeichnungspflicht sind alkoholhaltige Getränke.

Imitate wie Analogkäse müssen künftig klar erkennbar gemacht werden und dürfen nicht mehr als Käse bezeichnet werden. Dasselbe gilt bei derartigen Fleisch- und Fischprodukten. Ebenfalls auf den Produkten aufgelistet werden müssen künftig Allergene, diese Informationen müssen - im Gegensatz zu den übrigen Kennzeichnungen - auch auf nicht-vorverpackten Produkten angegeben werden.

Vermutlich nach der Sommerpause wird der Rat die Regeln formal beschließen, umgesetzt werden müssen sie von den Mitgliedsstaaten bis Ende 2014.

Zur Vollversion des Artikels
Weitere Artikel