Geldkoffer-Affäre

Stürzt KHG jetzt über seine Fiona?

05.07.2014

"Causa Grasser" wird immer heißer: Jetzt jagt die Justiz seine Ehefrau*

Zur Vollversion des Artikels
© APA
Zur Vollversion des Artikels

Kaum eine Woche, in der KHG nicht neue Probleme hat. In Österreichs bekanntestem Familien-Clan, so zumindest die Interpretation der Staatsanwaltschaft, soll es schmutziger zugehen als im Denver-Clan. Es geht um angebliche Lügen, gefüllte Geldkuverts und im großen Ganzen um die Buwog-Affäre. Aber jetzt feuert das Gericht nicht mehr nur auf KHG, sondern auch auf seine Frau Fiona und deren Mutter, und zwar aus vollen Rohren. Fiona selbst ist für Journalisten nicht erreichbar. Ihr Anwalt Thomas Kralik sagt: „Wir kommentieren das nicht!“
Halbe Million in bar. Es geht um 500.000 Euro, die Grasser als Finanzminister im Auto aus der Schweiz nach Österreich chauffierte. In bar und im Kuvert. Grasser schwört, das Geld stamme von seiner Schwiegermutter. Und Fiona bestätigte eidesstattlich auf einem Zettel: Sie war dabei, als ihre Mutter Marina Giori-Lhota 2005 und 2006 in der Reichen-Enklave Zug ihrem Schwiegersohn insgesamt eine halbe Million in die Hand drückte, um sein Talent als Finanzgenie zu testen. Grasser sollte das Geld für sie anlegen.

Krimi um 500.000 Euro von der Schwiegermutter
Nur: Der Staatsanwalt nimmt das dem schillernden Trio nicht ab. Fionas Erklärung sei eine Fälschung – und die Schwiegermutter-Story zu gut, um wahr zu sein. Der Verdacht: KHG sei die Schlüsselfigur im Korruptionsskandal um die Privatisierung der 60.000 Buwog-Wohnungen. Bei den 500.000 Euro könnte es sich um Grassers Anteil an der 9,6-Millionen-Provision der Buwog-Käufer an die Grasser-Spezis Walter Meischberger und Peter Hochegger handeln. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Fiona soll für ihren 
KHG gelogen haben
Die Ermittlungen um seine Frau könnten für KHG nun zum Bu­me­rang werden, denn die Polizei hat die Aussage geprüft. Und die Ermittler sind sicher: Die reiche Schwiegermutter sei zu dem angegebenen Zeitpunkt gar nicht in der Schweiz gewesen.

* Es gilt die Unschuldsvermutung.

Zur Vollversion des Artikels
Weitere Artikel