Nach U-Ausschuss

Telekom: Klage gegen Fischer und Hochegger

21.01.2013

Staatsanwaltschaft klagt wegen Untreue, falscher Beweisaussage und Geldwäscherei.

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© APA, Peter Hochegger bei seinem 1. Auftritt im U-Auschuss am 16. Februar 2012
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Die Staatsanwaltschaft Wien hat heute gegen Ex-BZÖ-Politiker Klaus Wittauer, Lobbyist Peter Hochegger und  Ex-Telekom-Vorstand Rudolf Fischer Anklage wegen des Verdachts der Untreue, der falschen Beweisaussage und der Geldwäscherei erhoben. Gegen Ex-BZÖ-Ministerin Gastinger wird noch ermittelt, und zwar in Graz.

Anlass waren angebliche Zahlungen von insgesamt 960.000 Euro der Telekom Austria an zwei Agenturen, die den BZÖ-Nationalratswahlkampf 2006 abwickelten. Die Staatsanwaltschaft sprach wörtlich von "Scheinrechnungen", die von der Telekom "ohne Wissen der Aktionäre und ohne adäquate Gegenleistung" geleistet worden seien. Hochegger und Wittauer stünden im Verdacht, dies organisiert zu haben. Zudem wirft die Staatsanwaltschaft den Genannten vor, im Korruptions-U-Ausschuss zu dem Thema falsch ausgesagt zu haben.

Die Staatsanwaltschaft Wien habe auch beantragt, das BZÖ zur Rückzahlung von etwa 940.000 Euro zu verurteilen. Die Behörde spricht in diesen Zusammenhang von einer "unrechtmäßigen Bereicherung" in der Höhe von etwa 940.000 Euro. Ob die Zahlungen, die via zwei Werbeagenturen und die BZÖ-Agentur Orange abgewickelt wurden, etwas mit der Novelle der Universaldienstverordnung 2006 zu tun haben, sei "Gegenstand weiterer Ermittlungen, für die Frage der Untreue bzw. der Beteiligung daran jedoch irrelevant".

Gastinger kann noch nicht aufatmen, denn die Ermittlungen gegen sie laufen noch. Ein Teil der Mittel - 240.000 Euro - sollen für ihren Vorzugsstimmenwahlkampf 2006 gedacht gewesen sein. Sie selbst hat stets beteuert, davon nichts gewusst zu haben. Zuständig für diesen "Teilaspekt" des Verfahrens ist die Staatsanwaltschaft Graz, um keinen Verdacht der Befangenheit aufkommen zu lassen. Gastingers früherer Kabinettchef ist nämlich mittlerweile selbst Ankläger - bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien.

Die Strafdrohung für Untreue beträgt bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe. Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig; die Angeklagten haben das Recht, innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung der Anklage Einspruch bei Gericht zu erheben.


 
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