Auf 4. März vertagt

Kein Urteil im Telekom V-Prozess

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Ergänzungsgutachten zu Verkaufswert vom Schillerplatz in Auftrag gegeben.

Im Telekom-Prozess zum Schillerplatz-Verkauf wird heute Freitag am fünften Verhandlungstag noch kein Urteil über die Ex-Spitzenmanager von Telekom Austria und ÖBB gefällt. Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Claudia Moravec-Loidolt hat noch drei Zeugen geladen und ein Ergänzungsgutachten des Gerichtsgutachters Roland Popp zum Wert der Immobilie ohne Ausbauprojekt in Auftrag gegeben.

Die Verhandlung soll dann am 4. März fortgesetzt werden. Spätestens am 5. März wird dann ein Urteil erwartet.

Als Zeugen geladen werden Rechtsanwalt Dieter Böhmdorfer, der für die Projektentwicklungsgesellschaft von Ex-ÖBB-Chef Martin Huber die Kaufverträge erstellt hat. Böhmdorfer wurde allerdings bisher nicht von seiner Schweigepflicht gegenüber seinem Mandanten entbunden. Weiters soll Michael Möstl von der Seeste Bau AG kommen. Ein noch aktiver Telekom-Mitarbeiter aus der Revision soll zu seinen handschriftlichen Notizen im Revisionsakt befragt werden.

Die Verteidiger der Angeklagten sprachen sich gegen die weiteren Zeugenladungen aus. Diese könnten für die Erörterung der Anklagepunkte nichts Relevantes beitragen, so der Tenor. Der Staatsanwalt Michael Radasztics beantragte die drei Zeugen, der Schöffensenat gab dem Antrag statt. Das Ergänzungsgutachten wird auf Wunsch der Richterin erstellt. Die Verteidiger zogen ihre Anträge auf Bestellung eines zweiten Gutachters zurück.

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