Rechtsanspruch auf Anbringen von Kleinstantennen an öffentlichen Gebäuden
Der Ausbau des Mobilfunknetzes der nächsten Generation, 5G, soll erleichtert werden. Telekomanbieter erhalten einen Rechtsanspruch, dass sie die für 5G nötigen Kleinstantennen (maximal 0,03 m3) an Gebäuden im öffentlichen Eigentum anbringen dürfen, sagte Infrastrukturminister Norbert Hofer (FPÖ, Bild) am Mittwoch nach dem Ministerrat. Sie müssten dafür aber eine "marktübliche" Entschädigung zahlen.
Im Ministerrat wurde eine Novelle zum Telekomgesetz (TKG) beschlossen. Ein Leitungsrecht für private, also für Antennen an privaten Gebäuden, sieht die Novelle nicht vor, auch wenn sich das die Unternehmen gewünscht hätten. Denn das "hätte das Ende meiner politischen Laufbahn bedeutet", so Hofer, und das käme ihm um 16 Jahre zu früh.
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Künftig nur mehr eine Fernmeldebehörde
Dafür sieht die Gesetzesnovelle eine "Verschlankung" der Fernmeldebehörden von jetzt fünf auf künftig nur mehr eine Behörde vor. Das solle aber durch natürliche Abgänge erreicht werden, "niemand muss um seinen Job bangen", versicherte Hofer.
Die im Herbst geplante Versteigerung der für 5G nötigen Frequenzen soll die Firmen nicht allzu sehr belasten, sagte Hofer und verwies auf das Mindestgebot von lediglich 30 Mio. Euro. Es mache keinen Sinn, erst die Firmen viel Geld für die Frequenzen zahlen zu lassen und sie dann für den Ausbau des Netzes zu subventionieren. Dafür könne sich ein Unternehmen Frequenzen nicht "reservieren", falls ersteigerte Frequenzen nicht genutzt werden, kommen sie anderen Firmen zugute.
In das TKG wird auch das Amateurfunkgesetz eingearbeitet, hier solle es Verwaltungsvereinfachungen geben, sagte Hofer.
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