Tirol regelte Rettungswesen neu
01.07.2009Der Tiroler Landtag hat am Mittwoch (1. Juli) sein Rettungswesen aktuellem EU-Recht angepasst und neu geregelt. 22 der 36 Abgeordneten stimmten für das Gesetz. Die Opposition fürchtete um die vielen Freiwilligen, wenn Rettungsdienste bei Ausschreibungen in Zukunft vielleicht von ausländischen Organisationen angeboten werden könnten.
Gesundheitslandesrat Bernhard Tilg (V) bezeichnete das Rettungswesen als Teil des Gesundheitssystems, bei dem insgesamt vor allem im Hinblick auf die Kostenentwicklung Korrekturen nötig seien. Er habe in vielen Gesprächen versucht, die Betroffenen einzubinden. Neben Zustimmung gebe es auch Ablehnung. Man wolle nichts zerstören, sondern etwas "positiv weiterentwickeln". Die Freiwilligkeit sei "ein hohes Gut". Der im neuen Gesetz vorgesehene Ärztliche Leiter werde "ganz normal ausgeschrieben" und einem Hearing unterzogen.
Bürgerforum-Chef, LAbg. Fritz Dinkhauser sah ein "Beerdigungsgesetz" und sprach von einem "Kannibalengesetz". Die Frage der kleinen Einheiten spiele eine zentrale Rolle. Tirol sei mit der Neuregelung in Österreich zwar das erste Bundesland und EU-weit ein Pionier. Es bestehe aber die Gefahr, dass sich ausländische Bieter die lukrativsten Angebote holen könnten und die Gesamtversorgung leide.
Der Grüne Klubchef, LAbg. Georg Willi meinte, Tilg mache "sehenden Auges einen großen Fehler". Beim Roten Kreuz werde die Leistung zu 40 Prozent von Freiwilligen erbracht. Auch FP-Chef, LAbg. Gerald Hauser kritisierte, dass etwa das Rote Kreuz nicht überzeugt worden sei. Er präsentierte eine eigene Petition, um das Gesetz zu verhindern.
Lob am Gesetz kam naturgemäß von Vertretern der Regierungsparteien. Auch der aus dem Bürgerforum ausgeschlossene LAbg. Fritz Gurgiser stimmte mit ÖVP und SPÖ.