Fast 2 Monate nach Beilegung des Steuerstreits zwischen den USA und der Schweizer UBS-Bank haben tausende US-Bürger Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung erstattet. Mehr als 14.700 Bürger haben vor Ablauf der Frist für eine Amnestieregelung ihre Auslandskonten offengelegt, teilten die US-Steuerbehörden mit.
Die Selbstanzeige ermöglicht den Betroffenen, ihre Guthaben auf den Auslandskonten nachträglich zu versteuern. Sie können mit verminderten zivilrechtlichen Strafen rechnen, auf eine strafrechtliche Verfolgung dürfte in den meisten Fällen verzichtet werden.
Die Schweizer Justizbehörden gaben unterdessen Einzelheiten der im August geschlossenen Vereinbarung zur Beilegung der Affäre um die UBS-Bank bekannt. Demnach werden bei Verdacht auf betrügerische Steuerhinterziehung die Kontodaten von UBS-Kunden an die USA weitergeleitet, wenn diese über mehr als 250.000 Franken (rund 166.000 Euro) Guthaben verfügen.
Weitergeleitet werden demnach auch Informationen zu nicht den USA gemeldeten Konten, auf denen zwischen 2001 und 2008 mehr als eine Million Franken lagen, sowie solche, die innerhalb von drei Jahren einen Ertrag von mindestens 100.000 Franken erzielten.
Die UBS hatte bei der Einigung den US-Behörden zugesichert, die Namen von 4450 Kunden auszuhändigen, im Gegenzug sahen die USA von einer Zivilklage gegen die Bank ab. Die US-Behörden haben nach eigenen Angaben aufgrund der von der UBS übermittelten Informationen Anklage gegen sechs US-Kunden der Bank erhoben.
Gegen dutzende weitere Kunden werde ermittelt. Auch die meisten der Selbstanzeigen stehen vermutlich mit Schweizer Konten in Verbindung: Am Freitag bereits hatte der US-Botschafter in Bern, Donald Beyer, im Schweizer Rundfunk gesagt, bisher hätten sich rund 9000 US-Bürger mit Konten in der Schweiz selbst angezeigt.