Tiwag/AK-Vergleich

Ungerechtfertigte Strompreiserhöhung: Konzern zahlt 44 Mio. Euro an Kunden

23.02.2024

Die Betroffenen sollten in den nächsten Wochen angeschrieben und über die individuelle Gutschrift informiert werden.

Zur Vollversion des Artikels
© Getty
Zur Vollversion des Artikels

Innsbruck. Nach dem Vergleich zwischen Tirols Energieversorger Tiwag und der Arbeiterkammer infolge einer erfolgreichen AK-Musterklage wegen einer offenbar nicht gerechtfertigten Strompreiserhöhung 2022 ist ebenjener nun endgültig fixiert worden. Das bestätigten beide Parteien am Freitag. Demnach sollen ab März 44 Mio. Euro an die Haushaltskunden fließen, hieß es. Die Tiwag hatte im Zuge des Vergleichs nach einem nachteiligen Urteil des Bezirksgerichtes auf eine Berufung verzichtet.

Ein durchschnittlicher Privathaushalt mit einem Verbrauch von 3.500 bis 4.000 Kilowattstunden kann mit einer Gutschrift von bis zu 285 Euro rechnen, verlautete aus der Tiwag. Die Betroffenen sollten in den nächsten Wochen angeschrieben und über die individuelle Gutschrift informiert werden. "Das Geld wird dann automatisch überwiesen. Es sei nichts weiter zu tun, wurde betont. Eine ähnliche Entlastung für KMU und Landwirte ist in Vorbereitung", wurde Tiwag-Vertriebsvorstand Thomas Gasser zitiert. Zudem betonte man, dass der nunmehr bereits wieder gesunkene Strompreis am 1. Juli weiter nach unten gehen werde und aus heutiger Sicht zum Jahreswechsel eine "nächste, signifikante Preissenkung" zu erwarten sei.

Auszahlung erfolge schrittweise

Die Höhe der Rückzahlungssumme hänge vom jeweiligen durchschnittlichen Jahresverbrauch ab, bestätigte auch die Tiroler AK die einvernehmliche Einigung. Die Auszahlung erfolge schrittweise: zuerst an jene Kunden, die einen Einziehungsauftrag mit der Tiwag haben und deren Kontonummer bekannt ist. Dort, wo keine Kontonummer bekannt ist, gebe es eine Aufforderung, diese bis spätestens Ende des Jahres bekanntzugeben. Die Auszahlungssummen sollten bis zu 1.000 Euro betragen.

Für Kunden, die auf einen Neuvertrag gewechselt sind, werde die Gutschrift indes niedriger ausfallen als für im Altvertrag verbliebene Kunden. Erstere hätten sich durch einen günstigeren Strompreis im Neuvertrag die Differenz bereits bei der laufenden Stromrechnung erspart, so die AK. "Für künftige Preisanpassungen braucht es jedenfalls einen neuen gesetzlichen Rahmen. Hier ist der Bund gefordert," pochte der schwarze AK-Präsident Erwin Zangerl indes auf künftige Rechtssicherheit.

Uneinigkeit über die Modalitäten

Uneinigkeit bestand indes weiter über die Modalitäten einer Rückzahlung für Kunden der Innsbrucker Kommunalbetriebe (IKB). Es geht dabei um rund 80.000 Kunden der IKB und ersten Berechnungen zufolge 20 Mio. Euro. Hier fanden vorerst weiter Gespräche zwischen AK und IKB statt. Der landeseigene Energieversorger, der fast die Hälfte der IKB-Aktien besitzt und mit Syndikatsverträgen über Vertrieb und Preis bestimmt, sah bisher keinen Grund, neben den eigenen Kunden auch noch für die IKB-Kunden Entschädigungen zu bezahlen. Und zwar weil die außergewöhnlichen Umstände durch die Energiekrise nicht in einem zuletzt 2021 angepassten Betriebsführervertrag, aufgrund dessen die Tiwag für den Stromvertrieb wirtschaftlich verantwortlich ist, abgebildet seien. Eine Ansicht, der der IKB-Mehrheitseigentümer Stadt Innsbruck vehement entgegentrat.

Auf den Führungsebenen der beiden Unternehmen Tiwag und IKB gibt es teilweise Überschneidungen. Die Tiwag-Verantwortlichen in den IKB erklärten sich deshalb für befangen, wie die "Tiroler Tageszeitung" berichtete. "Wir gehen davon aus, dass die IKB nun ebenfalls die Kundinnen und Kunden entschädigt", machte AK-Präsident Zangerl am Freitag jedenfalls erneut deutlich.

Zur Vollversion des Artikels
Weitere Artikel