FMA greift durch

Aufpasser für die Euram Bank in Wien

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Die FMA hat am Freitag durchgesetzt, dass die kleine Wiener Euram Bank einen vorläufigen Verwalter zur Seite bekommt. Der Abschlussprüfer hat den Jahresabschluss 2023 nicht abgegeben.

Der Rechtsanwalt und Wirtschaftsprüfer Gerd Konezny wird dem Vorstand der "Euram Bank" mit Sitz im Wiener Palais Schottenring per FMA-Bescheid als vorläufiger Verwalter zur Seite gestellt.

Frühinterventionsmaßnahme 

Bei der Bestellung eines vorläufigen Verwalters handelt es sich um eine sogenannte Frühinterventionsmaßnahme, welche es der FMA ermöglicht, tatsächlichen oder drohenden Verstößen gegen aufsichtsrechtliche Bestimmungen möglichst früh entgegenzuwirken, schreibt die Finanzmarktaufsicht in einer Aussendung.

Der Einsatz derartiger Verwalter basiert auf dem Bankensanierungs- und Abwicklungsgesetz (Basag). Aufgabe des vorläufigen Verwalters ist es, alle ihm übertragenen Befugnisse auszuüben, um Lösungen zur sicheren Einhaltung des Aufsichtsrechts voranzubringen.

Jahresabschluss nicht abgegeben

Warum kam es zur Maßnahme? Die Euram hat ihren Jahresabschluss nicht - wie gesetzlich vorgeschrieben - bis Ende Juni bei den Aufsehern abgegeben, berichtet der Standard. Die FMA schrieb der Bank daher vor, das bis Ende Juli nachzuholen, damit verbunden war eine Zwangsstrafe von 10.000 Euro. Am 1. August folgte mangels Abgabe die nächste Zwangsstrafe, diesmal in der Höhe von 30.000 Euro. 

Kein Neugeschäft  

Die Euram Bank hat davon noch andere Probleme. Schon seit Jahresbeginn darf sie kein Neugeschäft mehr machen, auch das hat die FMA verfügt. Ob diese Maßnahme hält, muss das Bundesverwaltungsgericht entscheiden. Laut Bericht gehört die Bank zwölf Aktionären, von denen elf jeweils knapp weniger zehn Prozent der Anteile halten 

Das bedeutet, dass sie sich nicht von der Aufsichtsbehörde durchleuchten lassen müssen, denn die entsprechende Vorgabe gilt erst ab einer Beteiligung von zehn Prozent. Laut Zeitung gehören 9,9 Prozent indirekt einem Geschäftspartner von Nemat Farrokhnia, einem der Gründer der kürzlich pleite gegangenen Immobilienfirma Imfarr oder einer der reichsten Bulgarinnen. 

Geschäftsleiter der Bank müssen mit Verwalter zusammenarbeiten

Die  Geschäftsleiter der Bank müssen bescheidgemäß mit dem vorläufigen Verwalter zusammenzuarbeiten und diesen insbesondere in sämtliche Agenden und Kompetenzen entsprechend der Geschäftsordnung der Euram Bank AG operativ einbinden, schreibt die FMA. Überdies hat der Vorstand bei wesentlichen Geschäftsfällen vor der Entscheidung die Einwilligung des vorläufigen Verwalters einzuholen.

Der Verwalter hat weiters Stellungnahmen und Mitteilungen der Bank an die Aufsicht auf deren Schlüssigkeit zu prüfen und die Finanzlage der Bank laufend einzuschätzen.

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