Fettes Plus
Kika/Leiner: 117 Millionen Euro Sanierungsgewinn nach Pleite
04.02.2024Fettes Plus für Kika/Leiner nach Steuerstundungen & Corona-Hilfen. Der Sanierungsgewinn wird heuer noch nicht realisiert.
Wien. Der Finanzierungs- und Sanierungsspezialist Mag. Gerald Zmuegg vom Finanzombudsteam hat für oe24 die Auswirkungen des Insolvenzverfahrens Kika/Leiner analysiert.
Per 30. September 2023 steht in diesem Zusammenhang ein Sanierungsgewinn in Höhe von 117 Millionen Euro (!) in den Büchern, welcher sich im Wesentlichen durch die Ausbuchung der Quotenverbindlichkeiten der Lieferanten sowie der Verbindlichkeiten gegenüber dem Insolvenz-Entgelt-Fonds und der Verbindlichkeiten aus überwiegend gestundeten Steuern und Abgaben ergibt.
Der Sanierungsgewinn wird steuerrechtlich erst mit der Bezahlung der Quote realisiert und wurde für das heurige Jahr neutralisiert. Die sich daraus ergebenden passiven latenten Steuern wurden angesetzt. Im gleichen Ausmaß wurden Verlustvorträge aktiviert, da diese vollständig verrechenbar sind.
Drauf zahlen Lieferanten und die Republik.
Verzichtete Finanzamt auf 43,5 Millionen Euro?
Finanzamt. Die unter den sonstigen Verbindlichkeiten enthaltenen Stundungen gegenüber dem Finanzamt sind noch im Ausmaß der zu leistenden Quotenverbindlichkeit in Höhe von EUR 10,3 Mio. enthalten. Im Vorjahr waren dies noch EUR 53,8 Mio. Das lässt darauf schließen, dass seitens Finanzministerium und Finanzprokuratur in Summe auf EUR 43,5 Mio. im Rahmen des Konkurses verzichtet werden musste, analysiert Zmuegg.
Corona-Hilfen sollen noch fließen
In den sonstigen Forderungen sind staatliche COVID Förderungen für Verlustersatz und Investitionsprämien genannt. Hier werden neben bereits bezahlten Hilfszahlungen seitens der COFAG noch weitere Steuergelder erwartet.
Zmuegg bescheinigt dem Verhandlungsteam des Neueigentümers von Kika-Leiner ein sehr gutes Endergebnis. Auch für die RLB NÖ-Wien dürfte das Kreditengagement ohne größeren Schaden geendet haben.
Experte spricht von Überraschung
Dass das Zustandekommen der Steuerstundungen ohne Sicherheiten trotz ausreichender liquider Mittel im Jahr 2020 als Coronahilfsmassnahme durch die Bundesabgabenordnung gedeckt ist, überrascht Zmuegg. Ebenso, dass noch weitere Hilfen fließen sollen. Zmuegg zeigt sich verwundert über den Umstand, dass noch offene Coroanhilfszahlungen ausbezahlt werden sollen und nicht gegen die Steuerschulden gerechnet werden.
Für die Republik Österreich und die Steuerzahler hofft Zmuegg, dass zumindest die jetzigen Betreibungsschritte (Insolvenzverfahren Benko und so weiter) von mehr Erfolg gekrönt sind.