Liechtenstein
Urteil zu Grasser-Akten im September
17.08.2012
Im April 2011 wurden die Akten in Liechtenstein beschlagnahmt.
Die österreichische Justiz wird in der Causa Buwog offenbar noch im September Klarheit über die Ausfolgung der im April 2011 beschlagnahmten Akten bei einem Liechtensteiner Wirtschaftstreuhänder von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (F/V) erhalten. Der Liechtensteiner Staatsgerichtshof wird in dieser Sache am 4. September beraten, erklärte der Präsident des Gerichtshofs, Marzell Beck, auf APA-Anfrage am Freitag.
Wann das Urteil zu erwarten sei, könne man schwer sagen, so Beck weiter. Es wäre denkbar, dass eine Entscheidung schon am selben Tag ergehen werde. Sollte dies nicht der Fall sein, rechnet er mit einem Urteil "zwei bis drei Wochen" nach der Verhandlung, die nicht öffentlich ist, so der Präsident.
Die österreichischen Ermittler erhoffen sich, aus den Unterlagen neue Aufschlüsse über mögliche Provisionsflüsse an Grasser in Zusammenhang der Buwog-Affäre zu erhalten. Der Ex-Finanzminister bestreitet, von der Millionenprovision profitiert zu haben. Die Ausfolgung der Unterlagen an Österreich bekämpfte der Treuhänder bis zum Obersten Gerichtshof (OGH) in Liechtenstein, wo er heuer im Mai eine Niederlage erlitten hatte. Als letzte innerstaatliche Möglichkeit in Liechtenstein legte er danach Beschwerde beim Staatsgerichtshof ein, was in Österreich einer Verfassungsklage mit behaupteten Grundrechtseingriffen entspricht.
Im Dezember 2011 hatte die liechtensteinische Regierung der österreichischen Justiz eine rasche Behandlung der Causa versprochen.