Verbot von Flüssigkeiten im Flug-Handgepäck bleibt
09.10.2009
Das vor 3 Jahren eingeführte Verbot von Flüssigkeiten im Flug-Handgepäck gilt mindestens bis 2014.
EU-Verkehrskommissar Antonio Tajani stellte beim Treffen der EU-Verkehrsminister seinen Stufenplan vor, der eine endgültige Freigabe von Flüssigkeiten im Flug-Handgepäck erst 2014 vorsieht. Grund für den Aufschub ist die Einführung der geplanten Flüssigkeitsscanner, die sich in die Länge zieht.
Der Stufenplan der EU-Kommission sieht vor, dass 2010 nur das Verbot für jene Flüssigkeiten wegfallen soll, die Flugpassagiere aus Duty-Free-Shops in Nicht-EU-Staaten mitnehmen.
Bis 2012 sollen die größeren Airports mit den neuen Flüssigkeits-Scannern ausgestattet werden, bei ihnen würde das Verbot dann wegfallen. Flächendeckend würden erst 2014 alle Flughafen mit der neuen Technologie ausgerüstet sein, sodass erst ab dann eine generelle Freigabe von Flüssigkeiten im Handgepäck erlaubt wäre.
Bei der Tagung in Luxemburg habe sich aber ein Großteil der EU-Staaten gegen einen Stufenplan ausgesprochen, da dieser Verwirrung unter den Passagieren stiften könnte, und stattdessen eine generelle Freigabe erst 2014 angepeilt, hieß es in Ratskreisen.
Der Aufschub ist noch nicht beschlossen. Die EU-Kommission muss erst einen formellen Vorschlag vorlegen, der dann noch von den EU-Staaten und dem Europaparlament beraten wird. Tajani versicherte, die Würde der Reisenden sollte geachtet werden. Es sei aber klar, dass die EU ab Mai 2010 eine Übergangsfrist brauche, mit der die manuellen Flüssigkeitskontrollen verlängert werden, da Technologie noch nicht einsatzbereit sei.
Die EU-Verkehrsminister brachten zudem eine Verordnung auf den Weg, die mehr Rechte für behinderte und ältere Passagier vorsieht. Außerdem sollen Assistenz- und Ersatzleistungen gestärkt werden, gestaffelt nach der Dauer der jeweiligen Verspätung. Deutschland setzte eine zweijährige nationale Ausnahme für Schiffe mit weniger als 300 Bruttoregistertonnen durch, was für Fähren zu küstennahen Inseln von Bedeutung ist. Die Verordnung kann voraussichtlich 2010 in Kraft treten, wenn das EU-Parlament zustimmt.