EU-Kommission

Verfahren gegen ÖVAG wegen Staatshilfe

09.12.2011

Die EU-Kommission zweifelt am Umstrukturierungsplan der Volksbank.

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Die EU-Kommission hat ein Beihilfeverfahren gegen die Österreichische Volksbank (ÖVAG) wegen Verdachts auf unerlaubte Staatshilfe eröffnet. Dabei geht es um eine Kapitalspritze in Höhe von 1 Mrd. Euro und eine Garantie zur Deckung einer Liquiditätsfazilität in Höhe von 3 Mrd. Euro, die Österreich der Bank 2008 gewährt hatte, wie die Brüsseler Kommission am Freitag mitteilte. Die Kommission bezweifelt, dass der Plan geeignet sei, die Rentabilität der Bank wiederherzustellen und die beihilfebedingte Wettbewerbsverfälschung wieder auszuräumen.

Umstrukturierungsplan überarbeiten
"Ich gehe davon aus, dass die österreichischen Behörden so rasch wie möglich einen überarbeiteten Umstrukturierungsplan vorlegen werden, aus dem klar hervorgeht, dass die ÖVAG auch ohne anhaltende staatliche Unterstützung wieder rentabel werden kann, und der die Aspekte der Wettbewerbsverfälschung und der Lastenteilung glaubwürdig angeht", betonte Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia.

Ein vorwiegend auf das Kerngeschäft ausgerichteter Umstrukturierungsplan, dem zufolge die Bank ihr Mittel- und Osteuropageschäft veräußern sollte, wurde nach Angaben der EU-Kommission im November 2010 vorgelegt. Die Kommission bezweifelt nach eigenen Angaben, dass sich mit diesem Plan die Rentabilität der Bank wiederherstellen lässt. Darüber hinaus befürchtet die EU-Behörde, dass die geplanten Maßnahmen nicht ausreichen werden, um die beihilfebedingte Wettbewerbsverfälschung zu begrenzen und zu gewährleisten, dass die Umstrukturierungskosten gerecht zwischen der Bank, ihren Aktionären und dem Staat aufgeteilt werden.

ÖVAG kann Plan nicht umsetzen
Schließlich habe sich heuer immer deutlicher abgezeichnet, dass die ÖVAG nicht in der Lage sei, den Plan umzusetzen, betonte die Kommission. Zudem habe sie den Stresstest der europäischen Bankenaufsicht (EBA) nicht bestanden. Angesichts der derzeit verfügbaren Informationen habe die Kommission ernsthafte Zweifel daran, dass die staatliche Beihilfe für die ÖVAG nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt werden kann. Ein neuer, weiter reichender Umstrukturierungsplan sollte baldmöglichst vorgelegt werden.

Die ÖVAG selbst betonte in einer am Freitag abgegebenen Stellungnahme: "Wir sind dabei unsere Struktur so zu organisieren, dass eine nachhaltige Sicherung unseres Geschäfts gewährleistet ist. Teil unserer Strategie ist auch das neue Verbundmodell (Rabobank). Diesbezüglich stehen wir in ständigen Gesprächen mit der Republik und den Behörden. Diese neue Strategie sehen wir als nachhaltiges Geschäftsmodell, wie es die EU-Kommission zu Recht fordert."

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