Verkaufsermächtigung an Grasser
05.10.2009Im Folgenden die gesetzliche Ermächtigung für Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser aus dem Jahr 2003, die Bundesanteile an vier Wohngesellschaften zu verkaufen bzw. an die ÖIAG oder Bundesimmobiliengesellschaft zu übertragen, im Wortlaut:
Bundesgesetz betreffend Verwertung der Bundeswohnbaugesellschaften
Paragraph
1. Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, den Geschäftsanteil des
Bundes an der Buwog - Bauen und Wohnen Gesellschaft mbH, der Wohnungsanlagen
Gesellschaft m.b.H., der ESG Wohnungsgesellschaft mbH Villach, der WBG
Wohnen und Bauen Gesellschaft mbH Wien und der EBS Wohnungsgesellschaft mbH
Linz bestmöglich zu veräußern oder an die Österreichische Industrieholding
Aktiengesellschaft (ÖIAG) bzw. an die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) zu
übertragen. Der Bundesminister für Finanzen ist hinsichtlich dieser
Bundesgesellschaften auch ermächtigt, bestmögliche Verwertungsmaßnahmen in
Form eines Verbriefungsgeschäftes durchzuführen. Der Bundesminister für
Finanzen ist weiters ermächtigt, die Forderungen aus den diesen
Gesellschaften gewährten Bundesdarlehen bestmöglich zu veräußern.
Paragraph 2. Die im Zusammenhang mit der Verwertung der im Paragraph 1
genannten Gesellschaften stehenden Vorgänge sind von allen bundesgesetzlich
geregelten Abgaben befreit.
Paragraph 3. Mit der Vollziehung dieses
Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.