Viele Länder an Schweizer Steuer-CD interessiert

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Die Daten-CD über mutmaßliche Steuerhinterzieher mit Schweizer Bankdepot ist auch in anderen europäischen Ländern heiß begehrt. Sowohl Österreich als auch die Niederlande und Belgien meldeten Interesse an. Nachdem sich die deutschen Behörden auf den Kauf der Daten geeinigt haben, bemühte sich Außenminister Guido Westerwelle, die Wogen gegenüber dem Nachbarland zu glätten. Auch die Schweizer Regierung signalisierte Interesse an einer Lösung. Sie will weiter über eine engere Zusammenarbeit sprechen.

Medienberichten zufolge will der Informant für den gestohlenen Datensatz mit rund 1.500 mutmaßlichen Steuerkriminellen rund 2,5 Millionen Euro. Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums sagte, den Preis würden sich Bund und Länder wohl zur Hälfte teilen. Die Entscheidung zum Kauf ist Finanzminister Wolfgang Schäube zufolge "im Prinzip" gefallen. Der Fiskus erhofft sich aus der Auswertung der Daten hohe Steuernachzahlungen und Strafgelder.

In der Schweiz hatte der Datenkauf eine Welle der Empörung ausgelöst. Einige Schweizer Politiker sprechen von staatlicher Hehlerei. Das Finanzministerium in Bern erklärte, die Schweizer Regierung wolle eine Lösung suchen, um das Problem aus der Welt zu schaffen. Die Verhandlungen mit Deutschland über ein neues Doppelbesteuerungsabkommen sollten fortgesetzt werden.

Finanzminister Hans-Rudolf Merz bemühte sich um moderate Töne in dem Streit und betonte: "In diesem Zusammenhang ist es wichtig, festzuhalten, dass Deutschland unser wichtigster Wirtschaftspartner ist." Die deutsche Bundesregierung sei frei, diese Daten innerhalb des eigenen Landes zu verwenden. Amtshilfe werde es aber nicht geben.

Auswertung in Österreich rechtlich gedeckt

Die Anfragen aus anderen EU-Ländern setzten die Eidgenossen zusätzlich unter Druck. "Sollte es Hinweise darauf geben, dass sich auf der CD auch Informationen über Steuerflüchtlinge aus Österreich befinden, hätten wir großes Interesse an einer Auswertung", sagte ein Sprecher von Finanzminister Josef Pröll. Nach Einschätzung von Juristen wäre die Auswertung der Daten in Österreich rechtlich gedeckt.

Ein Sprecher des niederländischen Finanzministeriums hatte schon am Dienstag erklärt, sein Land werde unter Hinweis auf bestehende Abkommen zum Informationsaustausch um Kopien bitten. Auch die belgische Regierung will laut einem Bericht der Zeitung "De Standaard" die Datensätze der Schweizer Depots prüfen.

Westerwelle forderte eine Mäßigung der Debatte. "Ich rate allen Beteiligten zur Besonnenheit und zur gründlichen, soliden rechtsstaatlichen Prüfung", sagte der Vizekanzler und FDP-Chef. Er lege großen Wert darauf, dass die Schweiz und Deutschland keine Gegner, sondern enge Freunde seien. Man spreche über die die Beziehungen von zwei freien rechtsstaatlichen befreundeten Nationen. Die Freundschaft beider Länder sei stärker als gelegentliche Meinungsunterschiede in der Steuerpolitik.

Wie schon zu Wochenbeginn legte sich der Außenminister erneut nicht fest, ob er den Erwerb der gestohlenen Daten für rechtlich vertretbar hält. Westerwelle betonte aber, zu dem angestrebten gerechteren Steuersystem gehöre, "dass alles getan werden muss, um Steuerhinterziehung konsequent zu bekämpfen".

Mit dem Kauf der Daten-CD sieht sich Schäuble auf einer Linie mit der Entscheidung der großen Koalition, 2007 eine CD mit Liechtensteiner Steuerdaten zu kaufen. Gegen die Verwendung der Daten hat ein Verdächtiger beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingereicht. Er sieht sich nach Angaben seines Anwalts in seinen Grundrechten verletzt, weil nur wegen der gestohlenen Daten gegen ihn ermittelt worden sei.

Durchsuchung und Beschlagnahme gebilligt

Das Landgericht Bochum hatte in dem Fall eine Durchsuchung und Beschlagnahme gebilligt und dies unter anderem mit dem staatlichen Aufklärungsinteresse begründet. Wann ein Beweisverwertungsverbot besteht, ist vom Gesetz nur teilweise geregelt und muss von den Gerichten konkret entschieden werden.

Die Verfassungsbeschwerde habe keinen Einfluss auf den aktuellen Fall, sagte ein Sprecher Schäubles. Sie zeige, dass die bisherigen Gerichtsentscheidungen der Vorinstanzen die Zweifel an der Verwertungsbefugnis nicht bestätigt hätten. Im Übrigen hätten die Verfassungsrichter noch nicht entschieden, ob die Beschwerde angenommen werde.

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