Wandlungsrecht bei BAWAG-Staatshilfe nicht fix

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Die Staatshilfe für die BAWAG P.S.K. und ein damit eventuell zusammenhängendes Wandlungsrecht des Staates ist noch nicht fix. "Die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen, wir sind noch immer in Gesprächen mit dem Finanzministerium", sagte Sabine Hacker, Pressesprecherin der Bank. Daher könne sie auch keine näheren Details zu den Verhandlungen bekanntgeben. "Es gibt weder einen Abschluss, noch kann der gestrige ORF-Bericht inhaltlich bestätigt werden", hieß es auch aus dem Finanzministerium.

In einem ORF-Bericht hatte es geheißen, dass nunmehr fixiert worden sei, dass die mehrheitlich im Besitz des US-Investors Cerberus stehende ehemalige Gewerkschaftsbank Staatsgeld nur bekomme, wenn sie ein Wandlungsrecht akzeptiere. Ähnliches gelte auch für die Bank Austria, die sich im Besitz der italienischen UniCredit befindet. Durch ein Wandlungsrecht könnte sich der Staat an einer Bank beteiligen, wenn das dem Institut zur Verfügung gestellte Kapital nicht bedient bzw. nicht zurückgezahlt werden kann.

Die BAWAG verhandelt schon seit einem halben Jahr um Staatshilfe. Es geht um 550 Mio. Euro. Dazu kämen noch 400 Mio. Euro Garantien für sogenannte faule Papiere, die von Verlusten bedroht sind. Die Verhandlungen seien so gut wie abgeschlossen, das Staatsgeld könnte im Oktober oder November fließen.

Demnach soll das Wandlungsrecht derart ausgestaltet werden: Wenn die Bank in zwei aufeinanderfolgenden Jahren keine Zinsen für das Staatsgeld zahlen kann, dann kann sich der Bund direkt an der Bank beteiligen. Für die Bank Austria könnte aber das Wandlungsrecht entfallen, wenn der Eigentümer UniCredit die Dividendenzahlung übernehme.

Faymann für schärfere Auflagen

Vor allem Bundeskanzler Werner Faymann (S) hat sich in jüngster Zeit für ein Wandlungsrecht ausgesprochen, wenn der Staat den Banken Partizipationskapital zur Verfügung stellt. Bisher mussten nur die Volksbanken und die Kärntner Hypo Alpe Adria Group ein solches Wandlungsrecht akzeptieren, Erste Bank und Raiffeisen dagegen nicht. Faymann spricht sich generell für schärfere Auflagen bei der staatlichen Bankenhilfe aus und pocht in diesem Zusammenhang auch auf Zurückhaltung bei Boni- und Dividendenzahlungen.

In der ÖVP hielt man nichts von den Forderungen des Bundeskanzlers. Finanzstaatssekretär Reinhold Lopatka (V) zeigte sich vom Vorstoß des Bundeskanzler "überrascht" und sieht bei den Regelungen keinen Ergänzungs- oder Handlungsbedarf. Unterstützung erhielt Faymann dagegen von der FPÖ, den Grünen, der Arbeiterkammer und Teilen der Gewerkschaft.

FPÖ-Bundesgeschäftsführer Heinz-Christian Strache geht das vorgeschlagene Wandlungsrecht viel zu wenig weit, er wünscht sich noch striktere Auflagen. Der Grüne Klubobmann Werner Kogler spricht sich unter anderem auch dafür aus, dass mit den Banken, mit denen bereits Verträge geschlossen wurden, bezüglich "harter Auflagen" nachverhandelt wird. AK-Präsident Herbert Tumpel und FSG-Vorsitzender Wolfgang Katzian fordern im Gegenzug für Staatshilfen unter anderem Arbeitsplatz- und Standortgarantien.

Boni nur eingeschränkt möglich

Die Regierung hat sich unterdessen darauf verständigt, in welcher Form Boni bei jenen Unternehmen ausbezahlt werden können, die staatliche Haftungen in Anspruch nehmen. Das hat Finanzstaatssekretär Andreas Schieder (S) vor dem Ministerrat bestätigt. Grundsätzlich wird es ein Verbot geben, Boni auszuschütten - allerdings sind einige Ausnahmen vorgesehen.

So sind diese Zahlungen dann möglich, wenn die Unternehmen ihre Zinsen für die Haftungen bezahlen, Gewinne schreiben, es kein Veto des zuständigen Beirats gegen die Ausschüttungen gibt und die Boni angemessen sind. Mit dieser Verständigung kann das sogenannte Unternehmensliquiditäts-Stärkungsgesetz nun seine Wirkung entfalten. Dessen Ziel ist es, größeren Unternehmen Haftungen im Gesamtausmaß von 10 Mrd. Euro zur Verfügung zu stellen.

Noch keine endgültige Einigung gibt es laut Schieder bei den Staatshilfen für BAWAG und Bank Austria. Details wollte der Staatssekretär mit Hinweis auf die laufenden Verhandlungen nicht nennen. Auch einen Zeitpunkt des Abschlusses der Gespräche wollte Schieder nicht näher benennen. Weiter sei man jedenfalls bei der BAWAG, wo es in naher Zukunft zu einem Ergebnis kommen könnte.

Offen ließ der Staatssekretär, ob es bei BAWAG und Bank Austria tatsächlich wie kolportiert zu einem staatlichen Wandlungsrecht komme, gegen das sich Erste Bank und Raiffeisen beim Erhalt des staatlichen PS-Kapitals erfolgreich gewehrt hatten. Dass hier ein allfälliger schlechter Eindruck entstehe, weil sich nur ÖVP-nahe Banken erfolgreich gewehrt hätten, wies Schieder zurück. Man sollte hier nicht zwischen SPÖ- und ÖVP-Bank oder ähnlichem unterscheiden, sondern man müsse sich die jeweilige Lage des Instituts immer ganz individuell ansehen.

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