Wiener Taxi-Zentrale deckt Gegner mit Klagen ein - Geldstrafen schon bei 320.000 Euro.
Das Exekutionsgericht Innere Stadt in Wien hat über den Fahrdienstanbieter Uber neuerlich zwei Geldstrafen in Höhe von insgesamt 100.000 Euro verhängt. Das gab die Taxi-Zentrale 40100 in einer Aussendung am Montag bekannt. Insgesamt habe das für die Causa zuständige Bezirksgericht nun bereits neun Strafanträgen stattgegeben.
"Das Exekutionsgericht hat den Strafbeschluss zum achten Antrag allein aufgrund der Tatsache, dass Uber seine App und die Homepage zur Verfügung stellt, erlassen. Die Uber-App, wie sie derzeit in Wien funktioniert, verstößt gegen die einstweilige Verfügung und ist illegal", so Taxi-40100-Anwalt Dieter Heine.
>>>Nachlesen: Nächste Strafe gegen Uber in Wien verhängt
In Summe 320.000 Euro
Der Streit geht im Wesentlichen darum, dass Uber mit einer Mietwagenkonzession tätig ist und daher zwar nicht an die Taxigebühren gebunden ist, dafür aber die Wagen nach jeder Fahrt in die Zentrale zurückkehren bzw. alle Aufträge am Firmensitz entgegennehmen müssen. Taxi 40100 macht nun laufend Probefahrten und hält fest, wie die Fahrt abgewickelt wurde.
In den vergangenen Monaten hat 40100 laut eigenen Angaben dutzende Verstöße von Uber-Fahrern, die sich nicht an die Auflagen der Einstweiligen Verfügung vom April hielten, dokumentiert und an das Gericht weitergeleitet. Insgesamt neun Strafanträgen hat das Exekutionsgericht bisher stattgegeben. Die Geldstrafen betragen in Summe 320.000 Euro.
>>>Nachlesen: Mega-Strafe für Uber in Wien
Rekurs möglich
Uber kann versuchen, sich per Rekurs oder Klage gegen die Beschlüsse zu wehren. Werden solche nicht eingebracht oder abgewiesen, wird die Strafbewilligung rechtskräftig.