Bayerns U-Ausschuss

"Bayern hätte Hypo nicht kaufen dürfen"

22.06.2010

Es wird eng für die früheren BayernLB-Verantwortlichen: Zwar ist weiter unklar, ob jemand für das Hypo-Alpe-Adria-Debakel haften muss und wenn ja wer. Die Fragen aber, warum das Geschäft einst so übereilt abgesegnet wurde, werden drängender - auch nach Vorlage eines neuen Gutachtens.

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Ein neues Rechtsgutachten zum Milliarden-Desaster mit der maroden Hypo Group Alpe Adria (HGAA) bringt frühere BayernLB-Vorstände und Aufsichtsräte zunehmend in Erklärungsnot. Der Bonner Wirtschaftsrechts-Professor Marcus Lutter beklagte im BayernLB-Untersuchungsausschuss eine ungewöhnliche Hektik beim Kauf der HGAA 2007 - und stellte den damals Verantwortlichen miserable Zeugnisse aus.

Zum einen kam der Gutachter zu dem Schluss, dass die BayernLB die HGAA gar nie hätte kaufen dürfen, weil dies dem öffentlichen Auftrag der Landesbank zuwider gelaufen sei. Zum anderen machte Lutter deutlich, dass der Kauf seiner Einschätzung nach übereilt und entgegen sonst üblicher Vorgehensweisen erfolgte.

Gutachter: Katze im Sack gekauft

Die HGAA sei als "Katze im Sack" gekauft worden - ohne abgeschlossene Risikoprüfung oder ausreichend Garantien, also mit einem "ungewöhnlich hohen Risiko". Und der Kauf einer Bank sei ohnehin schon "ein besonders riskantes Geschäft" und müsse deshalb besonders kritisch geprüft werden. Er habe so etwas noch nie erlebt.

Lutter nahm in der Ausschusssitzung aber nicht Stellung, ob die Aufsichtsräte - darunter prominente CSU-Politiker wie Erwin Huber, Günther Beckstein und Georg Schmid - im Jahr 2007 grob fahrlässig handelten, indem sie dem HGAA-Kauf zustimmten. Grobe Fahrlässigkeit würde Schadenersatzansprüche begründen. Sein Auftrag war nur, die Rechtslage abstrakt zu schildern.

Auch "grobe Fahrlässigkeit" nicht ausgeschlossen

Am Rande der Sitzung schloss Lutter grobe Fahrlässigkeit aber auch nicht aus - weil der Verwaltungsrat dem Kauf damals im Umlaufverfahren zustimmte, weil er nicht alle nötigen Informationen hatte und weil die BayernLB trotz nicht abgeschlossener Risikoprüfung auf Garantien verzichtete. Dies wäre allenfalls mit hohem Zeitdruck zu rechtfertigen. Bisher aber sei nicht klar, ob es einen solchen Zeitdruck tatsächlich gegeben habe.

Der U-Ausschuss soll klären, warum die BayernLB die HGAA kaufte - und ob der Kauf von den Verantwortlichen ausreichend geprüft wurde. Die Bank verlor dabei mehr als 3,7 Mrd. Euro. Die Hypo musste im Dezember 2009 durch die Republik Österreich aufgefangen und notverstaatlicht werden.

Lutter argumentierte, eine Landesbank wie die BayernLB dürfe wegen ihres öffentlichen Auftrags keine Geschäfte wie den Kauf der HGAA betreiben. "Welchem öffentlichen Zweck im Sinne eines Nutzens für die bayerischen Bürger hätte er (der Kauf) dienen können außer einer - gescheiterten - Absicht der Gewinnerzielung und der Ausweitung der Geschäfte in weit von Bayern entfernten Gegenden", heißt es in seinem Gutachten.

Dafür stehe das Geld der bayerischen Bürger "von Rechts wegen nicht zur Verfügung". Die entsprechende Passage im bayerischen Landesbank-Gesetz, die erst später per Landtags-Beschluss eingefügt wurde und die der Bank grundsätzlich "alle Arten von Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäften" erlaubt, ist nach Ansicht Lutters verfassungswidrig. "Auch der bayerische Landtag - wenn auch selten - kann sich irren. Und hier hat er sich fraglos geirrt", sagte er. "Man geht nicht mit dem öffentlichen Geld in Spielbanken", betonte Lutter.

Über die Rolle des Verwaltungsrats sagte Lutter, dieser habe bei der Kontrolle des Vorstands eine "Holschuld". Die Verwaltungsräte könnten sich nicht darauf verlassen, dass ihnen vom Vorstand alles präsentiert werde. Sie müssten auch "selber nachdenken und Informationen anfordern". Und gerade beim Kauf einer anderen Bank müsse der Verwaltungsrat besonders misstrauisch, sorgfältig und kritisch sein. Dies sei dessen "autonome unternehmerische Pflicht".

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