Grünes Licht für EU-Reformvertrag in Deutschland
23.09.2009
Der deutsche Bundespräsident Horst Köhler hat die Begleitgesetze zum EU-Reformvertrag von Lissabon ausgefertigt und damit den Weg zur endgültigen Ratifizierung freigemacht.
Die Gesetze, in denen die Mitwirkungsrechte von Bundestag und Bundestag in EU-Fragen festgeschrieben werden, würden am 24.9. im Bundesgesetzblatt erscheinen und damit in Kraft treten.
Am 25.9. wird Köhler seine Unterschrift unter die Ratifikationsurkunde setzen. Das deutsche Bundesverfassungsgericht hatte Ende Juni die ursprünglichen Begleitgesetze als nicht ausreichend gewertet und eine Änderung zur Auflage für die Zustimmung zum Lissabon-Vertrag gemacht. Den Reformvertrag an sich hatten die Verfassungsrichter gebilligt.
Mit den nun in Kraft tretenden Begleitgesetzen werden die Mitbestimmungsrechte der deutschen Parlamente erweitert. Die Regierung kann aber auch künftig bei Verhandlungen in der EU von der Bundestagsmeinung abweichende Entscheidungen treffen, wenn sie dies für richtig hält. Sie ist dann aber den Parlamenten rechenschaftspflichtig.
Merkel zeigt sich zufrieden
Bundeskanzlerin Angela Merkel äußerte sich erfreut darüber, dass mit der Unterschrift des Bundespräsidenten der Weg zur Ratifikation des EU-Reformvertrags von Lissabon geebnet ist. Nun könne Deutschland in der nächsten Woche die Urkunden in Rom hinterlegen.
"Das ist ein großer Erfolg, den das Parlament und der Bundesrat jetzt noch geschafft haben in einer Zeit, in der eigentlich schon Wahlkampf war", sagte die Kanzlerin in einem Interview mit dem Bayerischen Rundfunk. "Ich habe sehr viel Kraft in diesen Lissaboner Vertrag gelegt, und es ist ein gutes Ende der deutschen Präsidentschaft, die wir vor einiger Zeit hatten in der Europäischen Union."
Eine neue Klage gegen die Begleitgesetze wies das deutsche Verfassungsgericht in Karlsruhe am 23.9. zurück. Es nahm eine entsprechende Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an. Eine Sprecherin des obersten Gerichts erklärte, weitere Beschwerden gegen den Lissabon-Vertrag seien nicht anhängig.
Polen und Tschechien ausständig
Der EU-Reformvertrag muss noch in Polen und Tschechien ratifiziert werden. In Irland findet am 2. Oktober ein neue Volksabstimmung statt. In einer ersten Abstimmung hatten die Iren den Vertrag abgelehnt und die EU damit in eine tiefe Krise gestürzt. Der Reformvertrag kann nur in Kraft treten, wenn alle 27 EU-Staaten zugestimmt haben.
Damit die Neufassung der Begleitgesetze noch vor der Bundestagswahl am kommenden Sonntag und dem Referendum in Irland am 2.10. verabschiedet werden können, hatte der deutsche Bundestag eine Sondersitzung während der parlamentarischen Sommerpause einberufen. Der Bundesrat (Länderkammer) billigte das Gesetzeswerk dann am vergangenen Freitag.
Mit dem Lissabon-Vertrag sollen von 2014 an Mehrheitsentscheidungen der EU-Staaten anstatt der bisher geltenden Einstimmigkeit eingeführt werden. Außerdem soll die Außenpolitik der EU durch einen europäischen Außenminister gestärkt werden.