Novelle kommt

Pröll nimmt Bundesfinanzierungsagentur an Leine

26.04.2010

Finanzminister Pröll will die Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA), die für das Schulden-Management des Staates zuständig ist, künftig enger an die Brust nehmen. So soll die ÖBFA künftig an die Weisungen des Finanzministeriums gebunden sein, heißt es in Medienberichten. Geschäfte mit Zweckgesellschaften in Offshore-Zentren sollen für die ÖBFA künftig ganz tabu sein.

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Die gesetzlichen Grundlagen für die ÖBFA-Reform sollen am Dienstag vom Ministerrat fixiert werden. "Mit dieser Reform wird unser Schuldenmanagement zu einem der modernsten der Welt, wobei der Fokus in allen Bereichen auf Risikominimierung liegt", sagte Pröll.

Die wichtigsten Reformschritte laut "Presse": Trennung der Geschäftsbereiche: vorgesehen wird eine Trennung zwischen jener Stelle, die Geschäfte abwickelt, und jener, die das Risiko beurteilt. Künftig soll auch die interne Revision des Finanzministeriums die Geschäfte der Agentur unter die Lupe nehmen. Der Vorstand der ÖBFA soll zudem jedes Jahr bis 31. Oktober einen Vorschlag unterbreiten, der grundlegende Aussagen zur Veranlagungsstruktur des Bundes und zur geplanten Mittelaufnahme des Folgejahres enthält.

Unter Einbeziehung externer Experten sollen ferner alle bereits bestehenden Risikoprozesse überarbeitet werden. Die Agentur muss dem Bericht zufolge regelmäßig Stress- und Risikotests durchführen. Sie ist weiters verpflichtet, quartalsweise einen Risikobericht an das Finanzministerium und monatlich an den Rechnungshof und den Aufsichtsrat zu senden.

Und es soll künftig das Vier-Augen-Prinzip gelten: Einzelentscheidungen eines ÖBFA-Vorstands sollen nicht mehr möglich sein, alle Verträge und Willenserklärungen müssen künftig mit zwei Unterschriften versehen werden.

Die ÖBFA hatte ja einen Teil des ihr zur Verfügung stehenden Geldes in Zweckgesellschaften auf den Cayman Islands investiert. Laut Rechnungshof (RH) drohten daraus Verluste von bis zu 380 Mio. Euro, mittlerweile konnte das Minus aber eingegrenzt werden. Die Regierungsparteien ÖVP und SPÖ setzten daraufhin eine Expertengruppe ein. Deren Vorschläge fließen in das Gesetz ein.

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