SLO: Bei Staatsgarantie Sondersteuer auf Gehälter
24.09.2009
Slowenien wird in der Krise alle Gehälter über 12.500 Euro mit einem zusätzlichen Steuersatz von 49 % belasten - ergibt 90 % Spitzensteuersatz.
Die Sondersteuer gilt für alle Unternehmen, die wegen der Wirtschaftskrise staatliche Garantien oder staatliche Hilfe erhalten. Inklusive des Spitzensteuersatzes von 41 Prozent werden so die Managereinkommen ab dieser Höhe mit 90 % besteuert.
Insgesamt geht es dabei um rund 3.000 Unternehmen. Der neuen Sondersteuer unterliegen auch Sonderzahlungen wie etwa Ergebnisprämien über 25.000 Euro oder Abfindungen über 75.000 Euro. Besteuert werden alle Auszahlungen zwischen 1. Jänner 2009 und Ende 2010.
Erst im Mai hatte die Mitte-Links-Regierung diese Pläne über Bord geworfen. Der Grund war die umstrittene Rückwirkung der geplanten Steuer und eine mögliche Diskriminierung. Der beinahe unveränderte Gesetzesvorschlag wurde nun von der zweitgrößten Koalitionspartei "Zares" wieder eingebracht und erhielt im Parlament eine fast einstimmige Unterstützung. "Zares"-Abgeordneter Vili Trofenik verteidigte die Rückwirkung: Diese sei in besonderen Umständen zugelassen, wenn dies im nationalen Interesse sei.
Anlass für die Einführung der Steuer ist die Rekordprämie in der Höhe von 1 Mio. Euro, die der Ex-Chef der staatlichen Großbank Nova Ljubljanska banka (NLB), Marjan Kramar, für seine Arbeit in Jahren 2004 bis 2007 erhalten hatte.