An der Spitze steht Bundespräsident Alexander Van der Bellen mit 25.332 Euro vor Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) mit 22.618 Euro Monatsgage.
Die Politikergehälter steigen im kommenden Jahr um 1,5 Prozent. Der Rechnungshof hat diese gesetzlich festgelegte Erhöhung am Donnerstag in der "Wiener Zeitung" veröffentlicht. Sofern der Nationalrat keine andere Regelung beschließt, tritt die Erhöhung mit 1. Jänner in Kraft.
Ausgangspunkt der "Bezügepyramide" sind die Einkommen der Nationalratsabgeordneten. Sie erhalten kommendes Jahr 9.228 Euro brutto monatlich - um 136 Euro mehr als heuer. Ausgehend von deren Gehältern werden in dem nach mehreren Gagenskandalen 1997 fixierten System auch die anderen Politikergehälter berechnet.
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An der Spitze steht Bundespräsident Alexander Van der Bellen mit 25.332 Euro (plus 374), vor Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) mit 22.618 Euro Monatsgage (plus 334) und Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) mit 19.904 (plus 294 Euro). Die Landeshauptleute erhalten maximal 18.456 Euro (plus 273), wobei das Bezügebegrenzungsgesetz für Landespolitiker nur Obergrenzen vorgibt, die auch unterschritten werden können.
Ursprünglich hatten Landeshauptleute und Minister Anspruch auf die selben Einkommen. Seit einer gestaffelten Gehaltserhöhung für das Jahr 2019 steigen die bis dahin mit den Landeschefs "synchronisierten" Minister allerdings etwas schlechter aus: sie erhalten kommendes Jahr 18.094 Euro (plus 267). Den Klubobleuten der fünf Parlamentsparteien stehen 15.380 Euro zu (plus 227), Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) erhält 18.999 Euro (plus 281).
Neben dem Landeshauptmann regelt die Einkommenspyramide auch die Obergrenzen für eine Reihe weiterer Landespolitiker, darunter die Landesräte (16.610 Euro), die Landtagspräsidenten (13.842) und die Landtagsabgeordneten (7.382). Dem Grazer Bürgermeister Siegfried Nagl (ÖVP) - genauer: dem Bürgermeister der nach Wien zweitgrößten Stadt - stehen maximal 15.688 Euro zu. Und die Bundesratsmandatare erhalten genau halb so viel wie ihre Kolleginnen und Kollegen im Nationalrat: 4.614 Euro (plus 68).
Bei der Festlegung der Gehaltserhöhungen hat Rechnungshof-Präsidentin Margit Kraker keinen Spielraum. Sie ergeben sich aus einem gesetzlich festgelegten Anpassungsfaktor. Der entspricht entweder der Inflationsrate in der Zeit vom Juli des Vorjahres bis zum Juni des aktuellen Jahres oder der für das Folgejahr festgelegten ASVG-Pensionserhöhung. Herangezogen wird der niedrigere Wert. Für 2021 waren allerdings beide Werte mit 1,5 Prozent (das entspricht einem Anpassungsfaktor von 1,015) gleich hoch.