Syndikatsvertrag
Wettbewerbsbehörde gibt Telekom grünes Licht
09.06.2014Allerdings soll die Branche genau beobachtet werden.
Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) gibt grünes Licht für den Telekom-Austria-Syndikatsvertrag zwischen der Staatsholding ÖIAG und der mexikanischen America Movil. Der "Erwerb alleiniger Kontrolle" über die teilstaatliche Telekom durch die Mexikaner wird nicht an das Kartellgericht weitergeleitet, teilte die BWB am Montag in einer Aussendung mit.
Einen Persilschein gibt es aber nicht, die Behörde kündigte ein laufendes Branchenmonitoring an. "Kartellrechtliche Bedenken haben sich hinsichtlich dieses Erwerbsvorgangs nicht ergeben, jedoch ist aufgrund des hoch konzentrierten Telekommunikationsmarktes eine laufende Kontrolle dieses Sektors vorzusehen", so die BWB.
Aufgrund der eingelangten Stellungnahmen und der "hohen vorherrschenden Konzentration" auf dem Telekommunikationsmarkt, bestehe die Gefahr einer Marktabschottung durch die Behinderung oder Benachteiligung von potenziellen Mitbewerbern, gibt die Wettbewerbsbehörde zu bedenken.
Die Telekommunikations-Regulierungsbehörde RTR hatte in der Vorwoche angekündigt, noch im Juni über den Erwerb der alleinigen Kontrolle des ehemaligen Staatsmonopolisten durch die Mexikaner zu entscheiden. Auch das Okay der Finanzmarktaufsicht FMA ist noch ausständig. Die FMA nimmt den Deal unter die Lupe, weil die Telekom bei ihrer Tochter paybox eine Banklizenz hat. Auch Behörden in den südosteuropäischen Ländern, in denen die Telekom aktiv ist, haben ein Wörtchen mitzureden.
Der Einstieg der Mexikaner rund um den Multimilliardär Carlos Slim ist nach wie vor umstritten. Der Finanzrechtsexperte und ehemalige Chef der Übernahmekommission, Peter Doralt, hält den Beschluss in der chaotischen ÖIAG-Aufsichtsratssitzung zum Syndikatsvertrag für rechtswidrig. Die ÖIAG widerspricht dem.
Umstritten ist unter anderem, ob die Aufsichtsräte überhaupt genug Zeit hatten, den Syndikatsvertrag zu lesen. Wie lange ihn die Aufsichtsräte studiert haben, ist unbekannt, die ÖIAG nennt nur die Zeit, die sich Arbeitnehmervertreter genommen haben. Bei allen anderen Aufsichtsräten will sie das ihren Eigentümern, den Staatsbürgern, nicht verraten. Eine Einsicht in den Vertrag verweigert die ÖIAG mit dem Argument, sie habe mit den Mexikanern ein Stillhalteabkommen geschlossen.