Eine aktuelle Erhebung der Arbeiterkammer Oberösterreich zeigt große Preisunterschiede auf.
So kostet eine Facharbeiterstunde beim teuersten Anbieter das Doppelte als beim günstigsten Installateur, berichtet die Arbeiterkammer Oberösterreich. Auch die Fahrtkosten differieren um bis zu 72,50 Euro. Deshalb sei es wichtig, die Kosten immer im Vorhinein zu vergleichen und fix zu vereinbaren, rät die AK OÖ.
Die Arbeiterkammer Oberösterreich hat bei 90 Installationsunternehmen (Gas und Wasser) den Stundensatz eines Installationsmonteurs sowie die Kosten für den Anfahrtsweg (zehn Kilometer oder innerhalb/außerhalb des Ortsgebietes und/oder Anfahrtszeit von einer Viertelstunde) erhoben.
Unterschiede bei Fahrtkosten und Mindestarbeitszeit
- Der Stundensatz liegt zwischen 54 und 108 Euro; im Durchschnitt werden 85 Euro verrechnet.
- Die Fahrtkosten machen zwischen 13,50 und 86 Euro aus; durchschnittlich 38 Euro.
- Bei neun Firmen wird die Arbeitszeit minutengenau verrechnet. 38 der befragten Betriebe rechnen die Mindestarbeitszeit im Viertelstunden-Takt ab und die übrigen Unternehmen verrechnen eine halbe Stunde als Minimum
- In elf Betrieben sind die Fahrtkosten in den Stundensätzen inkludiert.
Teuerster Stundensatz in Kirchdorf, höchste Fahrtkosten in Wels-Land
Den höchsten durchschnittlichen Facharbeiterstundensatz zahlt man im Bezirk Kirchdorf mit fast 99 Euro. Am wenigsten zahlt man für die Arbeitsstunde im Bezirk Braunau mit knapp 70 Euro. Die höchsten Fahrtkosten verrechnen Betriebe in Wels-Land mit rund 60 Euro. Am wenigsten zahlt man für die Anfahrt im Bezirk Eferding, weil hier zwei von drei Firmen die Fahrtkosten mitsamt der Arbeitskosten verrechnen. Die Stundensätze liegen in beiden Betrieben dennoch deutlich unter den durchschnittlichen Preisen für eine Facharbeiterstunde.
Zehn Prozent Preissteigerung seit 2023
Im Vergleich zu 2023 wurden die Stundensätze der Facharbeiter um zehn Prozent erhöht. Bei neun Firmen blieben die Preise im Vergleich zum Vorjahr unverändert.
AK-Tipp: Verbindlichen Kostenvoranschlag einholen
Ein Kostenvoranschlag ist gegenüber Konsumenten verbindlich, wenn nicht ausdrücklich das Gegenteil vereinbart wurde, z.B. durch die Formulierungen "unverbindlicher Kostenvoranschlag", "Zirka-Preise" oder "abgerechnet wird nach Naturmaß".
Der verbindliche Kostenvoranschlag darf vom Unternehmer nicht überschritten werden.
Benötigt das Unternehmen weniger Materialien oder Arbeitszeit als angenommen, ist die Ersparnis an die Kunden weiterzugeben.