Zivildiener sind "natürlich" vom Selbstbehalt in der Krankenversicherung befreit, betonte man im Hauptverband der Sozialversicherungsträger am 24. Juli auf Anfrage der APA. Es könne auch keine unterschiedliche Praxis der Krankenkassen geben.
Ursache für die Klarstellung, die vom Wiener Pflege- und Patientenanwalt Konrad Brustbauer gefordert wurde, war der Fall eines Zivildieners, der orthopädische Schuheinlagen brauchte, dafür aber einen Selbstbehalt entrichten sollte. Obwohl der Mann lediglich 286 Euro für seinen Zivildienst im Spital erhielt, wurde ihm keine soziale Schutzbedürftigkeit und damit keine Befreiung vom Selbstbehalt gewährt.
Dies widerspricht aber der gesetzlichen Regelung, wonach Zivildiener, die in der Regel von der Rezeptgebühr befreit sind, auch keine Selbstbehalte tragen müssen. Wesentlich sei, dass "für alle Zivildienstleistenden in ganz Österreich eine einheitliche und sozial verträgliche Vorgangsweise der neun Gebietskrankenkassen gewährleistet" werde, betonte Brustbauer.