Zug zu spät: Bahn muss zahlen
05.10.2009
Ab 1 Stunde Verspätung gibt es im Fernverkehr künftig Geld zurück. Pendler erhalten bei Zugs-Unpünktlichkeit mindestens 10 % des Monatspreises.
Nicht nur Fluglinien, sondern auch Bahngesellschaften müssen ihren Fahrgästen künftig Entschädigungen für Verspätungen zahlen. Das entsprechende Gesetz schickt Verkehrsministerin Doris Bures (S) heute in die Begutachtung. Die zugrunde liegende EU-Verordnung über die Fahrgastrechte tritt am 3. Dezember in Kraft. Das dazugehörige Bundesgesetz soll noch heuer beschlossen werden und gilt ab Jahresbeginn 2010, teilte das Verkehrsministerium gestern mit.
Bis 50 % des Preises. Im Fernverkehr erhält der Fahrgast künftig ab einer Stunde Verspätung eine Entschädigung von 25 % des Ticketpreises. Ab zwei Stunden gibt es 50 % des Geldes zurück. Bei mehr als einer Stunde unfreiwilligen Wartens muss die Bahn die Fahrgäste außerdem mit Speis und Trank versorgen. Wird wegen der Zugsverspätung eine Übernachtung notwendig, geht die selbstverständlich auf Kosten der Bahn.
Eigene Pendler-Regelung. Da die EU-Verordnung auf den Fernverkehr zugeschnitten sei, habe sich Österreich entschieden, für den Regionalverkehr eine eigene Regelung zu erlassen, die vor allem Pendlern zugutekommt, so das Verkehrsministerium. So erhalten Jahreskarten-Besitzer automatisch eine Entschädigung von mindestens 10 % für jene Monate, in denen die Bahn den Pünktlichkeitsgrad auf einer Strecke nicht einhält. Den Bonus gibt’s als Gutschrift auf die nächste Jahreskarte.
Schlichtungsstelle. Ihre Ansprüche können Bahnfahrer beim Verkehrsbetreiber geltend machen. Für den Streitfall kommt eine Schlichtungsstelle beim Schienen-Regulator.