Nach Feststellungsmängeln
Zweiter BAWAG-Prozess startet Ende April
29.02.2012
Ex-BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsnermuss sich erneut vor Gericht verantworten.
Sollte alles nach Plan verlaufen, wird in der letzten April-Woche der zweite BAWAG-Prozess starten. Diese Information war am Mittwoch von einigen am Verfahren beteiligten Anwälten in Erfahrung zu bringen. Das Wiener Straflandesgericht wollte diesen Termin nicht offiziell bestätigen. "Die Hauptverhandlung ist noch nicht ausgeschrieben. Sobald es offizielle Termine gibt, werden wir diese auch bekanntgeben", erklärte Gerichtssprecher Christian Gneist auf Anfrage.
Ab Ende April
Nach Informationen der APA beabsichtigt Richter Christian Böhm, ab 24. April in mehreren unmittelbar aufeinanderfolgenden Verhandlungstagen die Beschuldigten einzuvernehmen. Danach dürfte es vor Eröffnung des Beweisverfahrens wieder eine längere Pause geben, zumal aus heutiger Sicht unklar ist, welche und wie viele Zeugen überhaupt benötigt werden. Grundsätzlich wäre es auch zulässig, mit Einverständnis der jeweiligen Rechtsvertreter deren Angaben aus dem ersten Rechtsgang zu verlesen, dessen teilweise Wiederholung der Oberste Gerichtshof (OGH) im Dezember 2010 wegen Feststellungsmängeln in der schriftlichen Urteilsausfertigung der ehemaligen BAWAG-Richterin und späteren Justizministerin Claudia Bandion-Ortner erzwungen hatte, indem er wesentliche Teile der Urteile aufhob.
Elsner erneut vor Gericht
Die Anklagebehörde entschloss sich daraufhin, bis auf den bereits zur Höchststrafe von zehn Jahren wegen Untreue verurteilten Ex-BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner sowie seinen Nachfolger, den zu fünf Jahren abgeurteilten Johann Zwettler, sämtliche sieben Angeklagte neuerlich vor Gericht zu stellen. Das betrifft vor allem den Spekulanten Wolfgang Flöttl, der im ersten Rechtsgang zweieinhalb Jahre teilbedingt ausgefasst hatte. Gegen ihn wird die Anklage betreffend die Fakten "Ophelia Teil 1" und "Capper" (Schaden 80 Mio. US-Dollar bzw. 20 Mio. Euro) aufrechterhalten, weil aus Sicht der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien "naheliegt, dass die erforderliche Vorsatzform in einem zweiten Rechtsgang festgestellt werden kann".
Nach dem Willen der OStA müssen auch Elsners ehemalige "rechte Hand" Peter Nakowitz, die sogenannten "kleinen" BAWAG-Vorstände Hubert Kreuch, Josef Schwarzecker und Christian Büttner, Ex-BAWAG-Aufsichtsratspräsident Günter Weninger und der Wirtschaftsprüfer Robert Reiter noch einmal vor Gericht.
Der neuerliche Gang vor den Kadi wird wohl auch Helmut Elsner nicht erspart bleiben: Wie vor wenigen Wochen bekannt wurde, hat die BAWAG eine Subsidiaranklage gegen ihren ehemaligen Chef eingebracht, in dem sie im Zusammenhang mit seiner BAWAG-Pensionsabfindung eine Verurteilung Elsners wegen Betrugs anstrebt. Im Erfolgsfall könnte die BAWAG auf Elsners Stiftungsvermögen zugreifen, das die Bank auf fünf Millionen Euro schätzt.
Elsner wurde im Juli 2011 nach viereinhalb Jahren hinter Gittern aus der U-Haft entlassen. Als einziger der BAWAG-Verantwortlichen hatte er das Haftübel verspürt. Zwettler wurde demgegenüber stets aus gesundheitlichen Gründen für vollzugsuntauglich erklärt. Ob er nach wie vor nicht haftfähig ist, lässt das Straflandesgericht derzeit wieder von zwei Gutachtern überprüfen.