Am 1. Januar 2024 endet der Urheberrechtsschutz für den allerersten Micky-Maus-Streifen ''Steamboat Willie'' nach US-Recht.
Ab sofort ist es erlaubt, Micky Maus, Minnie Maus und ihre Weggefährten aus "Steamboat Willie" zu kopieren und anzupassen. Doch Vorsicht ist geboten, denn Justin Hughes von der Juristischen Fakultät der Loyola University warnt vor "juristischen Scharmützeln", insbesondere wenn Elemente wie die roten Shorts oder die weißen Handschuhe in neuere Versionen übernommen werden.
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Disney droht mit Klagen
Die Freude über die vermeintliche Freiheit könnte jedoch getrübt werden, da der Disney-Konzern seine modernen Interpretationen von Micky Maus weiterhin schützen wird. "Rechte an den moderneren Versionen von Micky Maus und anderen Werken bleiben in unserer Hand", betont der mächtige Unterhaltungsgigant.
Und damit nicht genug: Auch wenn das Urheberrecht ausläuft, bleibt das Markenrecht bestehen. Disney möchte sich vor Verwechslungen schützen und hat bereits präventiv Ausschnitte aus "Steamboat Willie" in die Vorspänne seiner Animationsfilme integriert. Ein kluger Schachzug, um die Verbindung zwischen dem Original und möglichen Nachahmungen zu bewahren.
Wer also mit dem Kult um Micky Maus Geld verdienen möchte, sollte sich gut überlegen, wie er es angeht – im Zweifelsfall sogar mit rechtlichem Beistand. Denn Disney droht mit empfindlichen Strafen für unautorisierte Nutzungen des beliebten Mäuse-Icons.