Unfassbarer Fall

Mädchen von eigener Mutter und Stiefvater vergewaltigt und unter Drogen gesetzt

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Zwei Erwachsene müssen mit langen Haftstrafen rechnen, nachdem ein junges Mädchen wiederholt unter Drogen gesetzt und vergewaltigt wurde. Der Fall macht fassungslos.

Ein achtjähriges Mädchen wurde von ihrer eigenen Mutter und ihrem Stiefvater vergewaltigt, unter Drogen gesetzt und gefilmt, was ein Richter als "den schwersten aller Fälle von sexueller Gewalt" bezeichnete. Der Fall, der sich in Neuseeland zugetragen hat, erhitzt auf dem Inselstaat die Gemüter.

Ein neuseeländisches Gericht hörte, dass das namenlose Mädchen zu einer sexuellen "Sklavin" wurde, nachdem sie im Jahr 2014, als sie gerade acht Jahre alt war, von ihrer Mutter zu "Spiel-" und "Kuschel"-Sitzungen ermutigt worden war. Im Laufe der Zeit wurde das Mädchen wiederholt von ihrem Stiefvater vergewaltigt, von ihrer Mutter mit einem Gerät sexuell vergewaltigt und gezwungen, Oralsex mit beiden zu praktizieren, so das Gericht.

Verstörendes Material

Der Missbrauch wurde zudem auf Video aufgezeichnet. Dem kleinen Mädchen wurden außerdem ein Halsband und eine Leine um den Hals gelegt, und es wurde gezwungen, seinen Stiefvater "Meister" zu nennen. Bei einer Razzia im Haus des Paares entdeckte die Polizei schockierende 14 Stunden Videomaterial und 91 Standbilder, die den grausamen Missbrauch dokumentieren.

Kind
© Getty

Das Gericht hörte, dass der erschütternde Missbrauch schwere Auswirkungen auf das tägliche Leben des Mädchens hatte, das sich nun nicht mehr traut, mit Männern zu sprechen, da diese "für Gewalt stehen".

In einer Nachricht erklärt die Tochter jedoch, dass sie ihre Mutter immer noch "liebt" und "unterstützt" und glaubt, dass auch sie ein Opfer ihres Stiefvaters war. "Ich liebe meine Mutter, und ich werde sie auf ihrem Weg unterstützen", sagte sie vor Gericht. Aber dieser Mann verdient es nicht einmal, dass ich heute hier bin."

Lange Liste an Straftaten

Das Paar musste sich in acht Fällen wegen Vergewaltigung, in fünf Fällen wegen sexueller Handlungen mit einem Kind außerhalb Neuseelands, in 16 Fällen wegen Herstellung einer anstößigen Veröffentlichung, in 15 Fällen wegen sexuellen Missbrauchs und in zwei Fällen wegen Besitzes von anstößigem Material verantworten. 

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