Statt des erwarteten türkisblauen Meeres befand sich das Wasser während ihres Aufenthalts weiter entfernt.
Eine aufgebrachte Österreicherin hat ihren Urlaubsanbieter verklagt, nachdem ihr Traumurlaub am italienischen Grado-Strand nicht den Versprechungen im Reisekatalog entsprach. Statt des erwarteten türkisblauen Meeres befand sich das Wasser während ihres Aufenthalts weiter entfernt. Das weiter entfernte Meer dürfte schlichtweg auf die Ebbe zurückzuführen sein. Der Reiseveranstalter wies die Klage ab und verwies auf natürliche Gezeitenunterschiede als Grund für die Abweichung.
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Rechtzeitige Meldung wichtig
Rechtsanwalt Eike Lindinger, der den Reiseveranstalter vertritt, betont, dass Reisende oft hohe Rückerstattungen erwarten, jedoch nur selten die volle Summe erhalten. Meistens würden lediglich fünf Prozent erstattet. Lindinger rät Urlaubern, Mängel sorgfältig zu dokumentieren und aussagekräftige Fotos zu machen.
Eine rechtzeitige Meldung des Mangels vor Ort sei von Bedeutung, um eine Lösung zu finden. Zudem solle der Reiseveranstalter sicherstellen, dass die tatsächlichen Gegebenheiten den Darstellungen im Prospekt entsprechen, so der Rechtsanwalt. So könnten unangenehme Klagen und Enttäuschungen vermieden werden.