Kurios

Oma verkaufte im Netz Handys, die es nie gab

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Die Angeklagte versuchte, die Schuld auf ihre Opfer abzuwälzen.

In einem spektakulären Fall wurde eine ältere Dame aus Liechtenstein zu sieben Monaten Haft verurteilt. Die gerissene Betrügerin log nicht nur in Hotels, ohne zu bezahlen, sondern verkaufte auch gefälschte Handys online. Trotz ihrer Behinderung erschien die Rentnerin vor Gericht, wo sie erfolglos gegen das Urteil vorging.

Die Angeklagte versuchte, die Schuld auf ihre Opfer abzuwälzen. Sie behauptete vor Gericht, dass die arglistigen Absichten, ein entscheidendes Merkmal für Betrug, in ihren Taten fehlen würden. Doch das Gericht sah dies anders. Die Annonce der Liechtensteinerin befand sich im üblichen Preisrahmen, und Chatverläufe zeigten ihre betrügerischen Absichten.

Die Rentnerin, die eine Geldstrafe anstelle der Haftstrafe forderte, konnte jedoch nicht überzeugen. Ihr langes Vorstrafenregister und ihre Gleichgültigkeit gegenüber den vorherigen Taten ließen das Gericht hart durchgreifen. Eine Geldstrafe wäre zudem illusorisch, da die Frau zahlungsunfähig sei.

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