Horror-Tat

Sektenführerin ließ Jungen (4) in Sack ersticken

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Die Vorwürfe gegen die Sektenführerin sind schwerwiegend. Die Staatsanwaltschaft betont, dass der Junge in ihren Augen das Böse repräsentierte.

Vor mehr als 35 Jahren führte eine Sektenanführerin in Hanau einen verhängnisvollen Machtkampf, der nun im Gerichtssaal erneut beleuchtet wird. Ein erschütterndes Plädoyer der Staatsanwaltschaft zeichnet das düstere Bild des vierjährigen Jungen, der offenbar in einem Sack erstickte. Die Ankläger fordern lebenslange Haft wegen Mordes für die 76-jährige Angeklagte.

Horror-Tat

Die Vorwürfe gegen die Sektenführerin sind schwerwiegend. Die Staatsanwaltschaft betont, dass der Junge in ihren Augen das Böse repräsentierte. Die Angeklagte fühlte sich "unglaublich wütend" auf das Kind, das als Symbol ihres Machtkampfes galt. Die Anwälte haben noch die Gelegenheit, zu plädieren, bevor das Urteil erwartet wird. Neben Mord wären die anderen Straftaten inzwischen verjährt.

Ursprünglich als Unglücksfall eingestuft, wurden erst nach Zeugenaussagen im Jahr 2015 erneute Ermittlungen angestoßen. Das Gerichtsverfahren in Frankfurt läuft seit sechs Monaten und gewährt Einblicke in die verstörende Lebenssituation des Jungen. Die Staatsanwältin enthüllte, dass er in der Sekte eine beunruhigende Sonderrolle innehatte, die zu Demütigungen und Misshandlungen führte.

Der Junge wurde isoliert, gedemütigt und körperlich misshandelt. Besonders verstörend war seine nächtliche Schlafsituation - alleine im Badezimmer in einem Sack. An seinem Todestag wurde er in einen Baumwollsack gesteckt, der oben zugezogen wurde. Die Angeklagte verstärkte seine Panik, indem sie ihm einredete, er sei ganz allein, bevor sie das Badezimmerfenster schloss und ging. Das Kind erstickte qualvoll an einer Kohlendioxidvergiftung.

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