Der Verein weist Anfragen zur Offenlegung zurück, verweist auf Vertraulichkeit.
Der Zweitligaverein VfL Osnabrück sorgt mit einer unkonventionellen Maßnahme für Aufsehen. Die "Gemeinwohlklausel" soll umweltschädliches Verhalten seiner Mitarbeiter sanktionieren. Wer mit dem Auto zur Arbeit pendelt oder auf eine fleischlastige Ernährung setzt, muss mit Lohnabzügen rechnen. Die Idee hinter der Klausel ist, individuelle CO2-Emissionen zu kompensieren und so ökologisches Bewusstsein zu fördern.
Aufregung
Kritik an dieser Maßnahme kommt nicht nur von Experten wie Arbeitsrechtler Arnd Diringer, der betont, dass Arbeitgeber normalerweise keine Einblicke ins Privatleben haben sollten. Die Geheimhaltung des genauen Wortlauts der Klausel verstärkt die Debatte weiter. Der Verein weist Anfragen zur Offenlegung zurück, verweist auf Vertraulichkeit.
Diringers Ansicht spiegelt sich in seiner "Welt"-Kolumne wider: "Einen Arbeitgeber geht es grundsätzlich nichts an, was seine Mitarbeiter privat machen." Er betont, dass die Essgewohnheiten und der Wohnort der Mitarbeiter nicht in direktem Bezug zur Arbeitsleistung stehen.
Es wird betont, dass Arbeitgeber Alternativen haben, um Nachhaltigkeit zu fördern, ohne in die Privatsphäre einzugreifen. Job-Tickets könnten eine solche Lösung sein, auch wenn sie zusätzliche Investitionen erfordern.