Die Impfpflicht gilt ab 8. Februar. Über eine Million Menschen sind davon betroffen und sind ab Inkrafttreten verpflichtet sich impfen zu lassen.
Die Impfpflicht wird für alle Personen mit Wohnsitz in Österreich über 18 Jahre gelten. Bis 15. März soll jeder Haushalt schriftlich informiert werden , danach wird die Impfpflicht zum 'Kontrolldelikt'. Das heißt, die Polizei kann jederzeit den Impfstatus überprüfen.
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Mit derzeitigem Stand sind 1,3 Millionen Personen in ganz Österreich davon betroffen. Im Burgenland sind es nur 35.317 Personen, hingegen in Wien 333,241 Personen, die von dem neuen Gesetz betroffen sind.
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