Nach neuen Verschärfungen
10 Fragen: Was ab Freitag verboten ist
19.10.2020Yogakurs nein, Fußballtraining ja: Die neuen Corona-Regeln im Detail.
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Die neuen Corona-Regeln bleiben verwirrend. Zehn Fragen und Antworten zu den Verschärfungen.
1. Darf ich mehr als 6 Personen zu mir nach Hause einladen – etwa zu Halloween? Ja. Im privaten Bereich gibt es keine Beschränkungen. Allerdings appellierte der Kanzler, die neue Höchstgrenze auch in Privatwohnungen einzuhalten. Halloweenfeiern außerhalb der eigenen vier Wände (z. B. in Lokalen) sind auf maximal sechs Personen beschränkt.
2. Und wie sieht es mit einem Treffen in einer größeren Gruppe im Park aus? Die Regeln gelten für sämtliche Zusammenkünfte außerhalb der eigenen vier Wände. Bei Treffen im Park sind maximal 12 Personen erlaubt.
3. Mein Kind hat mehr als 6 Freunde zu seiner Geburtstagsfeier eingeladen. Was nun? Das geht zwar gegen die ausdrückliche Empfehlung der Regierung, ist aber möglich. Die Grenze (6 Personen indoor, 12 outdoor) bezieht sich nur auf Erwachsene.
4. Was ist mit meinem Yoga-Kurs, an dem mehr als 6 Personen teilnehmen? Die Höchstgrenze von 6 Personen gilt für sämtliche Zusammenkünfte – auch für den Yoga-Kurs.
5. Und wie steht es mit Fußballtraining? Vereinssport kann weiter stattfinden, sofern ein Präventionskonzept vorliegt. Nicht angemeldetes Fußballspielen mit mehr als zwölf Personen, etwa auf der Wiese, ist hingegen nicht gestattet.
6. Darf ich weiter ins Fitnesscenter gehen? Ja, das ist erlaubt. Ebenso der Besuch eines Schwimmbads – ein Schwimmkurs geht allerdings nicht.
7. Wurde die Sperrstunde nun vorverlegt? Nein, hier gibt es keine bundesweit einheitliche Linie. Nur in Tirol, Salzburg und Vorarlberg ist in der Gastro um 22 Uhr Schluss.
8. Ich bin mit mehr als sechs Leuten unterwegs. Dürfen wir uns im Lokal auf zwei Tische aufteilen? Dagegen spricht nichts. Auf einem Tisch dürfen aber auch in Schanigärten künftig nicht mehr als 12 Personen Platz nehmen.
9. Ab wann gelten die neuen Corona-Regeln und wie lange? Alle Regeln gelten ab Freitag, 23. Oktober, 0 Uhr, für mindestens vier Wochen. Mit den entsprechenden Verordnungen aus dem Gesundheitsministerium ist voraussichtlich am Mittwoch zu rechnen.
10. Darf ich weiter ein Gesichtsvisier tragen? Noch ist das erlaubt. Es gibt aber Studien, die die Sinnhaftigkeit der Visiere massiv hinterfragen.