"Impfung besser als Test"

1G-Regel laut Infektiologen Kollaritsch sinnvoll

24.08.2021

Es gibt kein Argument, dass getestet besser ist als geimpft"

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© Prof. Dr. Herwig Kollaritsch
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Der Infektiologe Herwig Kollaritsch sieht "zunehmend weniger Spielraum", in gewissen Bereichen nicht auf die 1G-Regel umzusteigen. Aufgrund zahlreicher Impfskeptiker, die kaum über Aufklärung erreichbar seien, werde es ohne Eingreifen seitens der Politik nicht zu einer Verbesserung der aktuellen Corona-Situation kommen können. Das sagte er gegenüber dem "Ö1"-Morgenjournal am Dienstag.

Impfung sinnvoll

Dennoch solle man weiterhin versuchen, über Aufklärung und Kommunikation die Impfebereitschaft zu erhöhen. Kollaritsch erläuterte auch, dass getestete Personen wesentlich höhere Infektionstreiber seien als geimpfte Personen. "Es gibt kein Argument, dass getestet besser ist als geimpft", so der Experte. Geimpfte würden deutlich seltener infiziert und auch krank als Nicht-Geimpfte. Gerade in Richtung Herbst sei mit einem erhöhten Infektionsdruck zu rechnen, weshalb er durch die Delta-Variante ein "sehr bedrohliches Szenario" ortet. Daher sei es auch wichtig, dass genesene Personen sich möglichst rasch - ab vier Wochen nach der Infektion - impfen lassen, so Kollaritsch. "Wenn Genesene einmal geimpft werden, entwickeln sie einen exorbitant hohen Antikörperspiegel."

Eine 1G-Regel kann laut dem Medizinrechtsexperten Karl Stöger jederzeit per Verordnung eingeführt werden, diese Ermächtigung finde sich im Covid 19-Maßnahmengesetz, wie er gegenüber "Ö1" sagte. Diese Verordnung müsse allerdings - um vor einer möglichen Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof standzuhalten - medizinisch überzeugend begründen können, aber auch die Kosten für die Tests könnten eine Rolle spielen. "Eine mit Augenmaß gemachte 1G-Regel hat meines Erachtens gute Chancen, vor dem Verfassungsgerichtshof zu bestehen." Auch Verfassungsrechtsexperte Heinz Maier hält eine 1G-Regel für rechtlich möglich und auch geboten, um die Geimpften von Beschränkungen zu befreien. Auch eine Impfpflicht sei verfassungsrechtlich zulässig, wenn es notwendig sei, um eine größere Gefahr für die Gesundheit von Menschen abzuwenden.
 

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