Was ab 1. November gilt
3G am Arbeitsplatz: Das ist die Verordnung im Detail
20.10.2021Gesundheitsminister Mückstein erlässt Corona-Regeln für den Winter. Ab 1. November gilt auch die 3G-Pflicht am Arbeitsplatz - oe24 hat die Regelung im Detail.
Wien. Gut, die LKW-Fahrer sind ausgenommen, denn sie sitzen alleine im Fahrerhaus. Oder der Förster im Wald. Aber die meisten Arbeitnehmer haben Kontakt zu anderen Menschen am Arbeitsplatz. Für diese Arbeitnehmer und ihre Chefs gilt ab 1. November „3G“ am Arbeitsplatz – geimpft, genesen oder getestet.
Mückstein möchte durch 3G höhere Impfquote
➔ 3G am Arbeitsplatz: Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) stellte die Regel gestern vor: „Ich habe interessiert nach Italien geblickt, dort gibt es eine hohe Zustimmung (zu 3G am Arbeitsplatz) und einen Impfturbo. Die Buchungen für die Erst-Dosis sind stark angestiegen.“ Heute will Mücksteinnach dem Bundesrat-Beschluss die Verordnung zu 3G erlassen. Das steht darin:
Bis 14. November geht FFP2-Maske statt »3G«
➔ Übergangsfrist: Ab 1. November gilt 3G an jedem Arbeitsplatz, wo Kontakt zu Kunden oder Kollegen nicht ausgeschlossen werden kann. Zusätzlich zu 3G ist eine FFP2-Maske nur für Mitarbeiter in Alten- und Pflegeheimen sowie in Spitälern verpflichtend. Bis 14. November kann in der Übergangsfrist statt 3G eine FFP2-Maske getragen werden.
Strafen: 500 Euro für Arbeitnehmer ohne »3G«
➔ Geldstrafe: Kontrolliert wird stichprobenartig, das sollen die Chefs übernehmen. Doch auch der Staat hält Nachschau:
Arbeitnehmer ohne 3G müssen 500 Euro zahlen, Arbeitgeber sogar 3.600, erklärte Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP).
➔ Gültigkeit der Tests: Ein PCR-Test gilt 72 Stunden lang, ein Antigentest nur 24 Stunden.
Winter-Tourismus startet mit Drei-Stufen-Plan
➔ Regeln für den Winter: Ebenfalls fixiert werden mit der 3. Corona-Maßnahmenverordnung die Regeln für den Wintertourismus. Die gliedern sich je nach Intensiv-Bettenbelegung in drei Stufen (derzeit Stufe 1, 220 Betten).
Gastro-Mitarbeiter ohne Masken, aber mit »3G«
➔ Wirtshaus: 3G-geprüfte Mitarbeiter brauchen keine Masken. Für Gäste gilt die 3G-Regel. Ab Stufe 3 (400 belegten Intensivbetten) gilt für Ungeimpfte nur PCR, kein Antigentest.
Nachtgastro & Après-Ski: »2G« könnte bald gelten
➔ Feiern: Feiern für Ungeimpfte geht derzeit mit PCR-Test. Ab Stufe 2 (das sind 300 belegte Intensivbetten) erhalten nur noch Geimpfte & Genese Zutritt.
Spaß im Schnee: Gondel nur mit FFP2-Maske
➔ Skifahren: Eine FFP2-Maske ist Pflicht in Gondeln, Kabinen, abdeckbaren Sessellifte sowie Station und geschlossenen Räumen.
➔ 3G-Regel: Ab Saisonstart, dem 15. November, gilt die 3-G-Regel. Sie wird schon beim Ticketverkauf kontrolliert. Für bereits gekaufte Tickets muss auch ein 3G-Nachweis gezeigt werden.
➔ Ski-Kurs: Wenn der Lehrer Tickets kauft, muss er die 3G-Nachweise checken. Auch hier richten sich die Strafen nach dem Covid-Maßnahmengesetz.
Advent - und Weihnachts-märkte
➔ Christkindl-Märkte: Die gute Nachricht ist: Weihnachtsmärkte werden heuer stattfinden können! Für Advent- und Weihnachtsmärkte als Gelegenheitsmärkte und nicht nur reine Warenmärkte, braucht es für den Zutritt einen 3-G-Nachweis. Auch hier sollen die Kontrollpflichten nicht überspannt werden. ➔ Bändchen zeigen 3G: Bänderausgabe statt einer Einzäunung ist nun als Option eingeführt. Das heißt, Bändchen werden von den Marktbetreibern bei definierten Kontrollpunkten außerhalb oder innerhalb des Marktareals nach 3G-Check ausgegeben.
➔ Kontrollen. Auch hier sind stichprobenartige Kontrollen vorgesehen. Die Kontrolle muss aber nicht durch die Betreiber erfolgen. Die Regeln geben laut Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) Planungssicherheit – sie hofft auf bis zu 17 Millionen Wintergäste. (bra)
Das ist die Verordnung im Detail