Ministerium stellt klar

3G-Nachweis für Genesene nach 180 Tagen ungültig

28.10.2021

Ohne 3G-Bestätigung darf die Firma nicht betreten werden 

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© APA/HELMUT FOHRINGER
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Wer an Corona erkrankt war und dies nun über sechs Monate (180 Tage) ab Feststellung der Infektion hinter sich hat, braucht für die Erfüllung der 3G-Regel am Arbeitsplatz eine negative Testung, eine Impfung oder eine positiven Testung auf neutralisierende Antikörper. "Wenn eine Genesung also mehr als 180 Tage zurückliegt, liegt kein gültiger 3G-Nachweis vor", so das Gesundheitsministerium.

Ob dies der Arbeitgeber kontrollieren muss, ließ das Ministerium heute auf APA-Anfrage offen. Zu der Einhaltung sind "beide Seiten" verantwortlich, wer keinen gültigen 3G-Nachweis hat, darf die Firma nicht betreten, heißt es in einer Infobroschüre des Gesundheitsministeriums.
 

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