Von Samstag bis Montag - Seit Inkrafttreten der Ausgangsbeschränkungen knapp 25.000 Anzeigen nach dem Covid-19-Maßnahmengesetz.
Wien. Seit Inkrafttreten der Ausgangsbeschränkungen am 16. März - am Ostermontag waren es genau vier Wochen - wurden österreichweit 24.510 Anzeigen wegen Verstößen gegen das Covid-19-Maßnahmengesetz erstattet. Seit Samstag hat die Polizei die Möglichkeit, Organstrafmandate auszustellen. Verstöße gegen die Maskenpflicht - der sogenannten mechanischen Schutzvorrichtung - werden mit 25 Euro geahndet, andere Übertretungen, etwa das Nichteinhalten des Ein-Meter-Sicherheitsabstands zu Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, mit 50 Euro.
Am Osterwochenende sind von Samstag bis einschließlich Montag österreichweit 2.246 Anzeigen und 380 Organstrafverfügungen wegen Verstößen gegen das Covid-19-Maßnahmengesetz von der Polizei ausgestellt worden. Das sagte Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) bei der Regierungspressekonferenz am Dienstag. "Die Menschen haben sich vorbildlich daran gehalten", betonte der Minister.
"Und das, obwohl der Druck an diesem Wochenende so hoch war, dass man Freunde, Verwandte besucht, sich trifft", sagte Nehammer. So sei die Zahl der Anzeigen im Vergleich zum vergangenen Wochenende zurückgegangen. Am 4. und 5. April habe es noch 2.295 Anzeigen gegeben. 380 Organmandate wurden diesbezüglich von Samstag bis Montag ausgestellt. Der Großteil erfolgte hier in der Bundeshauptstadt. In den anderen Bundesländern werden die Polizisten erst diesbezüglich geschult, betonte das Innenministerium.
"Das Osterwochenende, das hinter uns liegt, wird sicherlich im kollektiven Gedächtnis der Österreicherinnen und Österreicher, der Menschen, die in Österreich leben, sich tief verankern. Es war ein Osterwochenende, das wir in dieser Form allesamt noch nicht erlebt haben", betonte Nehammer. Er dankte auch allen Polizisten und den Mitarbeitern der Sicherheitsverwaltung sowie den Soldaten im Assistenzeinsatz. "Die Polizei ist der Partner der Menschen hier in Österreich", alle hätten die Maßnahmen "gemeinsam getragen". Gerade am vergangenen Wochenende sei darauf geachtet worden, dass der Sicherheitsabstand und die Ausgangsbeschränkungen eingehalten werden.
Positive Bilanz: Rückgang von 50 Prozent bei Verkehrstoten
Laut Aussendung von Innenminister Nehammer gab es bei den Verkehrstoten am heurigen Osterwochenende im Vergleich zum Vorjahr einen Rückgang von 50 %. 2019 gab es acht Verkehrstote, im heurigen Jahr nur vier. Aber auch die Zahl der Verkehrsunfälle ging massiv zurück. 164 Verkehrsunfälle hat die Exekutive am Osterwochenende verzeichnet. Im letzten Jahr waren es 406.
Darüber hinaus wurden am heurigen Osterwochenende 24.582 Autoraser geahndet. Schockierend: Im Jahr 2019 waren es dreimal so viel: 74.730 Übertretungen der Geschwindigkeit wurden verzeichnet. 145 Alkolenker wurden wegen Alkohol am Steuer angezeigt. Aber auch 31 Drogenlenker wurden aus dem Verkehr gezogen.
Ausgangsbeschränkungen bleiben aufrecht
Nehammer betonte bei der Pressekonferenz einmal mehr, dass die Ausgangsbeschränkungen weiter in Kraft sind. Nach wie vor gebe es vier Gründe, warum die Wohnung verlassen werden darf. Das sei arbeiten gehen, einkaufen, sich um andere Menschen zu kümmern sowie Sport zu machen oder spazieren zu gehen, "bevor einem die Decke auf den Kopf fällt".