Ausgangsbeschränkungen gelten nur für öffentlichen Raum, nicht für private Wohnungen
Das Gesundheitsministeirum hat am Montag auf APA-Anfrage klar gestellt, dass private Treffen trotz der seit Mitte März geltenden Ausgangsbeschränkungen zulässig sind. Eine missverständliche Formulierung auf der Homepage des Ministeriums, die ein Verbot von Besuchen bei Familienmitgliedern und Freunden nahelegt, wurde entsprechend korrigiert.
Auf der Homepage des Ministeriums finden sich zahlreiche Fragen und Antworten zu den seit Mitte März geltenden Ausgangsbeschränkungen. Unter anderem findet sich hier die Frage, "Wann enden die Ausgangsbeschränkungen? Wann sind Besuche bei Familienmitgliedern oder Freunden wieder erlaubt?" Die bis Montagvormittag unter dieser Frage stehende Antwort suggerierte, dass derartige Besuche tatsächlich verboten wären. Sie lautete nämlich schlicht: "Die Ausgangsbeschränkungen wurden bis Ende April verlängert. Am Ende des Monats erfolgt eine Evaluierung."
"Natürlich ist das kein Verbot"
Auf APA-Anfrage stellte das Ministerium nun aber klar, dass Treffen im privaten Bereich durch die Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie nicht untersagt werden. "Natürlich ist das kein Verbot", sagte eine Sprecherin. Die Antwort wurde nun um den Hinweis ergänzt, dass die "Verkehrsbeschränkungen" sich auf öffentliche Orte beschränken. "Der private Bereich ist davon nicht umfasst. Es wird allerdings wie bisher empfohlen, soziale Kontakte zu reduzieren und damit ein neuerliches Ansteigen der Infektionszahlen zu verhindern", heißt es nun.
Seit 16. März gilt ein grundsätzliches "Betretungsverbot" für öffentliche Orte. Durch die weit gefassten Ausnahmen ist es allerdings jedermann erlaubt, sich auch ohne Angabe von Gründen im Freien aufzuhalten, wenn er das alleine oder mit seinen Mitbewohnern tut und dabei einen Abstand von mindestens einem Meter zu anderen Personen einhält. Für private Treffen gelten diese Einschränkungen nicht. Die Beschränkungen laufen mit Ende April aus. Einen Plan für die weitere Vorgehensweise ab Mai will die Regierung am Dienstag vorstellen.
Gesundheitsministerium konkretisiert
Die Verordnung 98 zu Verkehrsbeschränkungen bezieht sich auf das Betreten öffentlicher Orte zum Zwecke der fünf in der Verordnung dargelegten Ausnahmen: [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&G esetzesnummer=20011078] (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&G esetzesnummer=20011078), wie es in einer Aussendung heißt.
Der private Bereich ist davon formalrechtlich nicht dezidiert umfasst, so das Gesundheitsministerium. Dies wurde auch im Zusammenhang mit dem „Oster-Erlass“ vielfach kommuniziert. Klar ist aber, dass eine Umsetzung in Widerspruch zu den zentralen Empfehlungen stehen würde. Daher wird, so wie bisher, empfohlen, soziale Kontakte zu reduzieren und damit ein neuerliches Ansteigen der Infektionszahlen zu verhindern. Nicht alle Bereiche – insbesondere jene der Privatsphäre – sollen gesetzlich bis ins kleinste Detail geregelt werden. In diesen Bereichen gilt es, an die Vernunft und Eigenverantwortung der Bevölkerung zu appellieren. Jedes andere Verhalten würde den allgemeinen Empfehlungen widersprechen.