Weil drei Spaziergänger den Mindestabstand nicht einhielten, feuerte ein Beamter drei Schüsse ab.
Seit Inkrafttreten der Ausgangsbeschränkungen am 16. März - am Ostermontag waren es genau vier Wochen - wurden österreichweit rund 30.000 Anzeigen wegen Verstößen gegen das Covid-19-Maßnahmengesetz erstattet. Polizisten sind vermehr im Einsatz, Bürger auf die Corona-Maßnahmen hinzuweisen und im gegebenen Fall auch einzuschreiten. Bei einem Einsatz in Vorarlberg wurden dabei auch Warnschüsse abgegeben. Spaziergänger beschweren sich darüber nun vor Gericht.
Der Vorfall ereignete sich am 20. März in der Gemeinde Nenzing. Nahe der Ruine Ramschwag hat ein Polizist drei Schüsse aus seiner Dienstpistole abgefeuert. Laut Polizei habe es sich dabei um interne Signalschüsse gehandelt. Mit den Schüssen habe ein Beamter Verstärkung bei der Fahndung nach im Wald flüchtenden Übertretern von Covid-Verhaltensregeln angefordert, erklärt ein Polizeisprecher gegenüber vol.at.
Zuvor sei man alarmiert worden, dass eine Gruppe von Spaziergängern bei der Ruine den Mindestabstand nicht einhalten würde. Da das Funkgerät nicht funktionierte, habe der Beamte "interne Signalschüsse" abgegeben. Diese seien auch nur in die Luft abgefeuert worden und hätten niemanden gefährdet.
"Grenzt an Wahnsinn"
Dem widersprechen drei Spaziergänger, die sich nun vor Gericht beschweren. Ihr Anwalt Patrick Beichl hat eine Maßnahmenbeschwerde und dabei den Waffengebrauch für rechtswidrig erklärt. Die Abgabe von Schüssen „grenzt an Wahnsinn, war absurd und vor allem absolut unzulässig“, schreibt der Anwalt in der Beschwerde.
Die betroffenen Fußgänger – ein Paar und die Schwester der Frau – wurden von der Polizei übrigens nur verwarnt und belehrt, dass beim nächsten Mal eine Strafe von 1400 Euro fällig wird.